Heft 3 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der AG (Heft 3, Erscheinungstermin: 05. Februar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Trapp, Christoph / Schlitt, Michael / Becker, Thorsten, Die CoMEN-Transaktion der Commerzbank und die Möglichkeit ihrer Umsetzung durch andere Emittenten, AG 2012, 57-69
    Mit der am 6.4.2011 angekündigten Kapitalmaßnahme über insgesamt 11 Mrd. € hat die Commerzbank die weitgehende Rückführung der durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes (SoFFin) während der Finanzmarktkrise gewährten stillen Einlagen am 7.6.2011 erfolgreich abgeschlossen. Bei der Strukturierung der Kapitalmaßnahme hat die Commerzbank in vielerlei Hinsicht gestalterisches Neuland betreten: So wurde erstmalig eine Bezugsrechtskapitalerhöhung mit einer vorherigen Begebung von bedingten Pflichtumtauschanleihen (conditional mandatory exchangeable notes, sog. “CoMEN”) kombiniert und zusammen mit weiteren begleitenden Maßnahmen als zweistufige Gesamttransaktion durchgeführt. Der nachfolgende Beitrag erläutert in seinem ersten Teil die Hintergründe der komplexen Struktur, ihre innovativen Elemente und weitere Einzelheiten der Transaktion (unter I.). In seinem zweiten Teil geht er der Frage nach, ob die CoMEN-Transaktion auch durch Emittenten, die nicht von den Privilegierungen der Finanzmarktstabilisierungsgesetze profitieren, umgesetzt werden kann (unter II.).
  • Seebach, Daniel, Kontrollpflicht und Flexibilität – Zu den Möglichkeiten des Aufsichtsrats bei der Ausgestaltung und Handhabung von Zustimmungsvorbehalten, AG 2012, 70-77
    Zustimmungsvorbehalte ermöglichen eine wirksame Kontrolle der Vorstandstätigkeit durch den Aufsichtsrat bei wichtigen Geschäftsvorfällen. Zustimmungsvorbehalte können aber auch Haftungsrisiken begründen, da die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Zustimmungsentscheidung vielschichtig sind. Daher empfiehlt sich bei Erlass und Handhabung von Zustimmungskatalogen ein gewisses Maß an Flexibilität. Der nachfolgende Beitrag untersucht, wie der Aufsichtsrat diese Flexibilität gewährleisten kann, ohne dabei seine Überwachungsaufgabe zu vernachlässigen.
  • Brouwer, Tobias, Stimmrechtsverlust de lege ferenda bei unterlassener Meldung potentieller Stimmrechte (§§ 25, 25a WpHG), AG 2012, 78-86
    Mit dem am 7.4.2011 verkündeten Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (AnsFuG v. 5.4.2011, BGBl. I 2011, 538) hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Meldung hypothetischer Stimmrechte wesentlich erweitert. Mit der Ergänzung der Pflicht zur Meldung sog. Erwerbsrechte i.S.d. § 25 WpHG um “sonstige Instrumente” und der Einführung einer dritten Meldesäule für Instrumente mit wirtschaftlicher Zugriffsmöglichkeit auf Aktien gem. § 25a WpHG soll der heimliche Aufbau größerer Beteiligungspositionen verhindert werden. Zur Absicherung der ab dem 1.2.2012 geltenden (s. Art. 9 Abs. 3 AnsFuG) Transparenzvorgaben sieht das Gesetz allerdings lediglich eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von zuvor 200.000 € auf nunmehr 1 Mio. € vor (§ 39 Abs. 4 WpHG n.F., s. Art. 1 Nr. 12 lit. c AnsFuG). In der Unternehmenspraxis wird diese Sanktion als stumpfes Schwert gesehen. Gefordert wird vielmehr eine Erstreckung des Stimmrechtsverlusts nach § 28 WpHG auch auf die Fälle der Verletzung der Meldepflichten aus §§ 25, 25a WpHG, wobei der Stimmrechtsverlust nicht zu weiteren Anfechtungsrisiken für die zu schützenden Emittenten und ihre Aktionäre führen dürfe. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie dieser Stimmrechtsverlust anfechtungsfest ausgestaltet werden kann.

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09, Dauer des Spruchverfahrens, AG 2012, 86-87
  • BGH v. 6.12.2011 - II ZR 149/10, Vergleich über Differenzhaftung bei Sachkapitalerhöhung, AG 2012, 87-92
  • BFH v. 21.9.2011 - I R 89/10, Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen, AG 2012, 92-95
  • OLG München v. 13.10.2011 - 5 W 1832/11, Kapitalanleger-Musterverfahren, AG 2012, 95-96

Rechts-Report

  • Jahn, Joachim, Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen, AG 2012, R023
  • Mahler, Sarah, Verjährungsbeginn in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen, AG 2012, R023-R024
  • Höreth, Matthias, Hauptversammlung: Ordnungsmaßnahmen im gesamten Präsenzbereich, auch im Foyer, AG 2012, R025

Kapitalmarkt-Report

  • Leven, Franz-Josef, Zahl der Aktienbesitzer in schwierigem Umfeld gestiegen, AG 2012, R026-R028
  • Bröcker, Norbert, Corporate Governance als Anfechtungsrisiko – wird die Entsprechenserklärung zur Belastung für die Entlastung?, AG 2012, R028-R030
  • Gajo, Marianne, Nyse Euronext erzielt weltweit die meisten Erträge aus IPOs, AG 2012, R030-R031
  • Gajo, Marianne, Börse London übernimmt Index-Joint-Venture FTSE, AG 2012, R031
  • Gajo, Marianne, Italienische Börse veröffentlicht neuen Corporate-Governance-Kodex, AG 2012, R031
  • Gajo, Marianne, EEX versteigert Emissionsberechtigungen für Litauen, AG 2012, R031
  • Mai, Stefan, Hinterlegtes Goldvermögen 2011 auf neuem Rekordstand, AG 2012, R031-R032
  • Gajo, Marianne, Börsen Tokio und Korea arbeiten zusammen, AG 2012, R032
  • Gajo, Marianne, Brasilianische Börse entscheidet sich für Cinnober als Clearinglieferant, AG 2012, R032
  • Gajo, Marianne, Börse Johannesburg nutzt Fixnetix als Netzwerkprovider in Großbritannien, AG 2012, R032
  • Mai, Stefan, Clearstream und Strate erörtern Zusammenarbeit für Südafrika, AG 2012, R032-R033

Branchen- und Unternehmens-Report

  • Müller, Marion, Der deutsche Buchhandel im Jahr 2011, AG 2012, R033
  • Müller, Marion, Tablet-Computer erobern den Massenmarkt, AG 2012, R033-R034
  • Schlienkamp, Christoph, Crop Energies AG, AG 2012, R034-R035
  • Schlienkamp, Christoph, Siemens AG, AG 2012, R035-R036

Bibliothek

  • Lange, Barbara, Neuerscheinungen, AG 2012, R036-R037
  • Schoppe, Bastian, Zeitschriftenspiegel, AG 2012, R037-R039

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.01.2012 16:31