Heft 3 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der AG (Heft 3, Erscheinungstermin: 05. Februar 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Tröger, Tobias, Related Party Transactions mit Blockaktionären im europäischen Gesellschaftsrecht, AG 2015, 53-71
    Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen stellen in der internationalen Debatte um gute Unternehmensführung und -kontrolle einen Brennpunkt dar. Die europäische Legislative folgt mit ihrer Initiative einem globalen Trend, der v.a. das Rentenstreben von Kontrollaktionären durch den Abzug von Vermögenswerten und Cash Flows (Tunneling) zu beschränken sucht. Der Beitrag beleuchtet den rechtspolitischen Hintergrund und die Genese des Kommissionsvorschlags und der Vorarbeiten der italienischen Ratspräsidentschaft für einen Kompromiss ebenso wie das supranationale und nationale Regelungsumfeld der europäischen Vorstöße. Die darauf aufbauende Analyse des Inhalts der Richtlinienentwürfe setzt sich nicht nur kritisch mit deren Auswirkungen auf das deutsche Aktienrecht auseinander, sondern untersucht auch grundsätzliche Defizite der verfolgten Regelungsstrategie. Als besonders virulent erweist sich dabei die unmittelbare Aktionärsbeteiligung. Aber auch die Einbeziehung unabhängiger Verwaltungsmitglieder in die konstitutive Zustimmung zu bedeutenden Transaktionen mit nahestehenden Parteien erweist sich im Kontext der Mitbestimmung als problematisch.
  • Leyendecker-Langner,, Benjamin E. / Kleinhenz, Holger M., Emittentenhaftung für Insiderwissen im Aufsichtsrat bei fehlender Selbstbefreiung nach § 15 Abs. 3 WpHG, AG 2015, 72-77
    Im Schrifttum wird überwiegend angenommen, dass der Aufsichtsrat unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sei, über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach § 15 Abs. 3 WpHG zu entscheiden. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, bei denen der Vorstand als Organ keine Kenntnis von der Insiderinformation hat (z.B. bei Personalentscheidungen hinsichtlich einzelner Vorstandsmitglieder). Die Möglichkeit des Aufsichtsrats in dieser Situation eigenständig einen Selbstbefreiungsbeschluss zu fassen, wird in der Praxis bisher allerdings nur vereinzelt wahrgenommen. Es stellt sich daher vermehrt die Frage, welche Konsequenzen den Emittenten treffen, wenn dem Aufsichtsrat oder einem seiner Mitglieder eine Insiderinformation bekannt gewesen ist und der Aufsichtsrat die Information weder an den Vorstand weitergeleitet noch einen Selbstbefreiungsbeschluss gefasst hat. Der Beitrag zeigt, dass der Emittent in diesem Fall für eine unterlassene ad-hoc-Mitteilung nicht verantwortlich sein kann, wenn die Insiderinformation nur dem Aufsichtsrat oder einem seiner Mitglieder bekannt gewesen ist.

Podium

  • Philipp, Wolfgang, Systemänderung: Amputiertes Aktienrecht für Banken, Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), AG 2015, 77-82
    Seit 1.1.2015 unterwirft ein neues Gesetz Bankkunden gefährlichen Risiken: Außerhalb des Aktienrechts kann eine neue Bankenrettungsanstalt durch Verwaltungsakt anordnen, Guthaben der Kunden zur Vermeidung einer Insolvenz der Bank auf Null zu stellen oder in Aktien umzuwandeln. Die Folgen dürften dramatisch sein.

Rechtsprechung

  • BGH v. 21.10.2014 - II ZR 330/13, Ort der Hauptversammlung bei AG und SE, AG 2015, 82-85
  • KG v. 1.8.2014 - 1 W 213-214/14, Bestimmtheit des zu übertragenden Rechts bei der Spaltung, AG 2015, 85-87
  • OLG Frankfurt v. 17.9.2014 - 4 U 97/14, Kündigung von Inhaberschuldverschreibungen, AG 2015, 87-91
  • OLG Nürnberg v. 28.10.2014 - 12 U 567/13, Vorstandshaftung, Darlegungs- und Beweislast, AG 2015, 91-92

Rechts-Report

  • Klares Signal zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche: Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle 2014, AG 2015, R023
  • Morlin, János, Das Kleinanlegerschutzgesetz – Endgültiges Aus für den Grauen Kapitalmarkt?, AG 2015, R023-R024
  • Höreth, Matthias, Neufassung der Textform: Eine inhaltliche Änderung ist nicht beabsichtigt?, AG 2015, R024-R025
  • Scheffler, Eberhard, Regierungsentwurf zum BilRUG, AG 2015, R025-R026

Kapitalmarkt-Report

  • Mai, Stefan, Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG verlängert Vorstandsmandat von Hauke Stars, AG 2015, R026
  • Mai, Stefan, Deutsche Börse gibt Einhaltung der “Principles for Financial Benchmarks“ der IOSCO für die DAX-Indexfamilie bekannt, AG 2015, R026-R027
  • Gajo, Marianne, ICE verkauft restliche Euronext-Aktien, AG 2015, R027
  • Gajo, Marianne, Bukarester Börse will Aero-Markt starten, AG 2015, R027
  • Mai, Stefan, Eurex baut Clearinghaus in Singapur auf – Aufsichtsbehörde erteilt Genehmigung, AG 2015, R027-R028
  • Gajo, Marianne, Nasdaq führende US-Börse bei IPOs 2014, AG 2015, R028
  • Gajo, Marianne, Börsen Japan und Singapur intensivieren Partnerschaft, AG 2015, R028
  • Gajo, Marianne, Thailändische Börse gibt Pläne für 2015 bekannt, AG 2015, R028-R029
  • Gajo, Marianne, Dubai Mercantile Exchange und Börse Korea kooperieren, AG 2015, R029

Branchen- und Unternehmens-Report

  • Müller, Marion, Der deutsche Halbleitermarkt, AG 2015, R029
  • Müller, Marion, Immer mehr Nutzer zahlen für Online-Journalismus, AG 2015, R029-R030
  • Müller, Marion, Mineralwasserabsatz Deutschland, AG 2015, R030
  • Schlienkamp, Christoph, Osram AG, Konzernabschluss zum 30.9.2014, AG 2015, R030-R032
  • Schlienkamp, Christoph, Wincor Nixdorf AG, Konzernabschluss zum 30.9.2014, AG 2015, R032-R033

Bibliothek

  • Lange, Barbara, Neuerscheinungen, AG 2015, R033-R034
  • Schoppe, Bastian, Zeitschriftenspiegel, AG 2015, R034-R035

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.03.2015 11:19