Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) ist am 9.6.2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle sollen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt werden.

Die Novelle erweitert darüber hinaus den Handlungsspielraum von Presseunternehmen. Zudem wird die Richtlinie 2014/104/EU in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie soll dazu beitragen, dass Unternehmen und Verbraucher effektiver Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden. Die Einführung einer unternehmensbezogenen Sanktion soll sicherstellen, dass Kartellrechtsverstöße effektiv und nachhaltig verfolgt werden können. Es soll wirksam verhindert werden, dass Unternehmen kartellrechtliche Geldbußen in Millionenhöhe durch nachträgliche Vermögensverschiebungen und Umstrukturierungen vereiteln.

Künftig sollen Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren Potenzial sich in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Mio. Euro zeigt. Das Bundeskartellamt kann in Zukunft auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung berücksichtigen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. von erworbenen Unternehmen bestehen bleibt. Gleichzeitig wird mit der GWB-Novelle die EU Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht umgesetzt.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.06.2017 08:32
Quelle: Bundesrat und BMWI online

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