Aktionärsrechterichtlinie

Expertenkommission zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Bis zum 10.6.2019 hat Deutschland die Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828) in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des erheblichen Umsetzungsbedarfs insbesondere im Aktienrecht soll die Umsetzung unter Einbeziehung beratenden Sachverstands aus der Wissenschaft erfolgen.

Frau Staatssekretärin Christiane Wirtz hat daher am 18.9.2017 die „Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ einberufen, welche ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Erste Vorschläge werden für 2018 erwartet.

Als Mitglieder der Kommission wurden ernannt
- Herr Prof. Dr. Ulrich Noack, Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht;
- Herr Prof. Dr. Dirk Andreas Zetzsche LL.M. (Toronto), Université du Luxembourg, Professor in Financial Law;
- Frau Prof. Dr. Jessica Schmidt LL.M. (Nottingham), Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht;
- Herr Prof. Dr. Tim Florstedt, EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht;
- Herr Prof. Dr. Jochen Vetter, Honorarprofessor an der Universität zu Köln und Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Den Vorsitz der Kommission hat Herr Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich Seibert übernommen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.09.2017 14:55
Quelle: BMJV Online

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