Heft 6 / 2023

In der aktuellen Ausgabe AG Heft 6 (Erscheinungstermin: 20. März 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Grimm, Manon Patrizia / Kreuter, Shajan, Kryptowerte und Marktmissbrauch, AG 2023, 177-189

Auf europäischer Ebene sollen Kryptomärkte in Zukunft durch eine Regulation on Markets in Crypto-Assets – MiCA-VO – reguliert werden. Nachdem ein Entwurf zur MiCA-VO erstmals am 24.9.2020 durch die Kommission als Teil eines umfassenden Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens vorgelegt worden war, haben sich Rat, Kommission und das europäische Parlament im September 2022 auf eine finale Fassung geeinigt. Die MiCA-VO soll Anfang 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und nach ihrem Inkrafttreten Anfang und Mitte 2024 wirksam werden. Die Verordnung kann als Meilenstein bei der Regulierung von Kryptowerten bezeichnet werden; sie trägt einerseits der steigenden Bedeutung von Kryptowerten auf den Finanzmärkten Rechnung und begegnet andererseits den damit verbundenen Risiken und Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag, inwieweit das geltende Marktmissbrauchsrecht bereits auf Marktmanipulation und Insiderhandel in Bezug auf Kryptowerte anwendbar ist und inwiefern die MiCA-VO in Zukunft etwaige bestehende Regelungslücken schließen und damit einen Beitrag zur neuen Strategie der EU für ein digitales Finanzwesen leisten wird.

Kommentar

Assmann, Heinz-Dieter, Verhältnis von spezialgesetzlich geregelter Prospekthaftung, allgemein-zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne und Prospekthaftung im weiteren Sinne, AG 2023, 189-196

Seit der Erfindung der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne (i.e.S.) im Jahre 1978 und der späteren Ausweitung der praktisch wenig bedeutsamen gesetzlichen Prospekthaftungstatbestände im BörsG und im seinerzeitigem Investmentrecht (in Gestalt des KAGB und AuslInvG) war das Verhältnis der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung i.e.S. zur spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung umstritten. Darf dieses heute jedoch als geklärt angesehen werden, so gilt dies nicht für das Verhältnis der spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung zur sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne (i.w.S.), d.h. der Haftung von Personen, die sich zur Erfüllung eigener vorvertraglicher oder vertraglicher Aufklärungspflichten eines Prospekts bedienen. Allerdings wurde gemutmaßt, auch diese Frage sei mit der (Ende 2018 einsetzenden) Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH abschließend beantwortet, der zufolge die spezialgesetzliche Prospekthaftung in ihrem Anwendungsbereich die Prospekthaftung i.w.S. unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines fehlerhaften Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausschließt. Diese Annahme erweist sich jedoch (spätestens) mit der hier zu kommentierenden, vorstehender Rechtsauffassung des XI. Zivilsenats des BGH entgegentretenden Entscheidung von dessen II. Zivilsenat als Trugschluss. Nach dieser schließt die spezialgesetzliche Prospekthaftung in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung nach der Prospekthaftung i.w.S. nicht aus.In der Rechtsfrage einer Anspruchskonkurrenz zwischen spezialgesetzlicher Prospekthaftung und einer Prospekthaftung i.w.S. ist damit eine Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 GVG festzustellen. Diese lässt sich allerdings nicht dadurch auflösen, dass die eine oder die andere Ansicht als zutreffend qualifiziert wird. Vielmehr ist die allgemein-zivilrechtliche Prospekthaftung i.w.S. immer, aber auch nur dann neben der spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung anwendbar, wenn die Sonderverbindung zwischen Anspruchsgegner und Anspruchsteller darauf beruht, dass Ersterer besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dieses durch eine auf der Verwendung eines unrichtigen oder unvollständigen Prospekts beruhende fehlerhafte Aufklärung enttäuscht hat.

Rechtsprechung

BGH v. 20.9.2022 - XI ZB 34/19, Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 197-199

BGH v. 20.9.2022 - XI ZB 3/20, Kapitalanleger-Musterverfahren; Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 199-202

BGH v. 25.10.2022 - II ZR 22/22, Kein Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 202-210

BGH v. 22.11.2022 - XI ZB 28/21, Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 210-212

OLG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 26 W 5/22, Pflicht der Muttergesellschaft zum Verlustausgleich, AG 2023, 212-215

Buchbesprechungen

Lieder, Jan / Koch, Adrian, Sonntag, Die Online-Gründung von Aktiengesellschaften, AG 2023, 216

Rechts-Report

Aus der Rechtsprechung

Linnartz, Johannes, Der Gemeinderat als Berichtsadressat i.S.d. §§ 394 f. AktG, AG 2023, R76-R78

Vorstand und Aufsichtsrat

Mutter, Stefan / Werner, Jessica, EU-Richtlinie für gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter, AG 2023, R78-R79

Environmental Social Governance (ESG)

Reich, Sandra, Mitteilungsentwurf zur Anwendung der Klima-Taxonomie und des Art. 8 der Taxonomie-Verordnung, AG 2023, R79-R80

Kapitalmarkt-Report

Börse

Gajo, Marianne, DekaBank plant Verwahrdienst für digitale Vermögenswerte, AG 2023, R80

Gajo, Marianne, Cboe Europe plant paneuropäische Aktienoptionen, AG 2023, R81

Gajo, Marianne, Afrikanische Börsenvereinigung und Afrikanische Entwicklungsbank starten E-Plattform, AG 2023, R81

Gajo, Marianne, Börse Malaysia lanciert Scharia-konforme Kohlenstoffbörse, AG 2023, R81

Gajo, Marianne, Börse Luxemburg unterzeichnet Abu Dhabi Sustainable Finance Declaration, AG 2023, R81

Branchen- und Unternehmens-Report

Branchen-Nachrichten

Müller, Marion, Umsätze im Einzelhandel gehen zurück, AG 2023, R82

Müller, Marion, Geschäftsklima der Druck- und Medienbranche, AG 2023, R82

Müller, Marion, Umsatz mit Smartphones steigt, AG 2023, R83

Jahresabschlüsse

Schlienkamp, Christoph, Aurubis AG, AG 2023, R83-R84

Schlienkamp, Christoph, Carl Zeiss Meditec AG, AG 2023, R85-R86

Bibliothek

Harnos, Rafael, Zeitschriftenspiegel, AG 2023, R86-R87

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom