BaFin

BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

Mit Meldung vom 20.11.2017 hat die BaFin erklärt, dass sie die Leitlinien, mit denen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Art. 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie Art. 50 Abs. 2 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID 2) konkretisiert hat, in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird.

Die Artikel 25, 26 und 50 MiFIR regeln die Aufzeichnung von Auftragsdaten, Transaktionsanmeldungen und die Synchronisation der im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der BaFin vom 20.11.2017.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.11.2017 11:05
Quelle: BaFin

zurück zur vorherigen Seite