EuGH 16.11.2017, C-560/16

Zuständigkeit deutscher Gerichte für Squeeze-Out-Abfindungen

Generalanwalt Wathelet hat in seinem Plädoyer vor dem EuGH (16.11.2017 – C-560/16, Michael Dedouch u. a. gegen E.On ) die Zuständigkeit deutscher Gerichte als Spruchgericht bei ausländischen Schuldnern der Abfindung bejaht.

Die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.12.2017 10:27
Quelle: EuGH

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