BaFin

Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel und direktem elektronischem Marktzugang

Die BaFin hat in der letzten Woche ein Musterformular aufgrund der ab 3.1.2018 für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden geltenden Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel und direktem elektronischem Marktzugang veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in der Meldung der BaFin vom 13.12.2018 sowie in dem von der BaFin veröffentlichten Merkblatt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2017 09:20
Quelle: BaFin

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