EU-Kommission
Entwurf für Durchführungsverordnung zur Aktionärsrechterichtlinie durch EU-KommissionDie Änderung der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/828) ist bis zum 10.6.2019 in deutsches Recht umzusetzen. Mit dieser Richtlinie ermächtigt die EU-Kommission zu Durchführungsrechtsakten, um die Mindestanforderungen der Art. 3a, 3b und 3c der Richtlinie zu präzisieren.
Hierzu liegt eine EU-Durchführungsverordnung vor, welche in die Konsultation geht. Bis zum 9.5.2018 können der EU-Kommission Stellungnahmen übermittelt werden. Eine Verabschiedung des Rechtsakts ist für Herbst 2018 geplant.
Zu finden ist die EU-Durchführungsverordnung hier.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.04.2018 10:48
Quelle: EU-Kommission Online