Referentenentwurf des BMF - Jahressteuergesetz 2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 soll dem fachlich zwingend notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts entsprochen werden.

Zu den Änderungen gehören notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Jahressteuergesetz Folgeänderungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen. Des Weiteren setzt es kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.

Folgende veränderte Regelungen können dabei hervorgehoben werden:

  • Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e - neu - UStG)
  • Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Abs. 1 KStG gemäß § 34 Abs. 6 KStG)
  • Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten Referentenentwurf klicken Sie bitte hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.07.2018 14:00
Quelle: Bundesfinanzministerium PM vom 25.6.2018

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