BMF-Schreiben

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen.

BMF-Schreiben v 28.8.2018 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010:011, DK 2018/0675608

InvStG 2018

Das BMF-Schreiben beschäftigt sich mit Anwendungsfragen zur Zurechnung nach § 35 InvStG 2018, zur Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018 sowie zu Spezial-Investmentfonds mit nur einem Anleger. Die dort erläuterten Grundsätze finden auf Fonds-Abkommensgewinne und Fonds-Teilfreistellungsgewinne entsprechende Anwendung.
 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.09.2018 10:39
Quelle: BMF online

zurück zur vorherigen Seite