Kodexreform 2019: Entwurf eines geänderten Kodex veröffentlicht

Am 6.11.2018 hat die Regierungskommission den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, die Relevanz und Akzeptanz des Kodex bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen, indem der Kodex verschlankt, neu strukturiert und lesbarer gemacht wird.

Neben neuen Empfehlungen zur Unabhängigkeit und zur Vorstandsvergütung, soll der Kodex für möglichst viele Stakeholder Standards setzen, um ein unüberschaubares Nebeneinander von gesetzlich legitimiertem Kodex einerseits und einer Vielzahl von Voting Guidelines andererseits zu verhindern. Vor diesem Hintergrund, hat die Regierungskommission das vergangene Jahr genutzt, eine neue Fassung zu entwerfen, die diesen Anforderungen Rechnung tragen soll.

Die Kodexkommission hat dabei neue Empfehlungen zur Vorstandsvergütung entwickelt. Damit wurde ein Thema aufgriffen, das national wie international auf der Corporate Governance Agenda steht. Den zweiten Schwerpunkt setzt die Regierungskommission in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat. Auch dies ist ein Thema, das in den vergangenen Jahren im In- und Ausland an Bedeutung gewonnen hat.

Ferner will die Kommission im Sinne einer erweiterten Transparenz u.a. empfehlen, dass der Aufsichtsrat individualisiert die Teilnahme an Sitzungen offenlegt. Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen im Sinne internationaler Best Practice nur noch für maximal drei Jahre bestellt werden. Bislang war eine Bestellung für bis zu fünf Jahren in Deutschland üblich. Gleiches wird auch für die Erstbestellung von Vorständen empfohlen. Aufsichtsratsmitglieder, die geschäftsführenden Organen angehören, sollen künftig nicht mehr als zwei Mandate ausüben. Aufsichtsratsmitglieder, die keinem geschäftsführenden Organ angehören, sollen nicht mehr als fünf Mandate wahrnehmen. Dabei sollen Aufsichtsratsvorsitze doppelt zählen. Vorstandsmitglieder sollen nicht Vorsitzende von Aufsichtsgremien in konzernfremden Unternehmungen sein.

Im Sinne eines modernen, klaren und kompakten Kodex verzichtet die Regierungskommission künftig auf die ausführliche Wiedergabe von Gesetzestexten. Stattdessen werden den Empfehlungen Grundsätze vorangestellt, die in wenigen Worten die Essenz der wichtigsten gesetzlichen Regeln wiederspiegeln. Schließlich hat die Regierungskommission den Kodex neu gegliedert. Die neue Gliederung folgt weniger dem System der einschlägigen Gesetzestexte, sondern den Aufgaben der Organe. Eine einfachere Sprache sowie ausführliche Erläuterungen zu den Empfehlungen und Anregungen sollen darüber hinaus zu einem besseren Verständnis und damit zu einer höheren Akzeptanz des Kodex beitragen.

Die interessierte Öffentlichkeit ist nun bis zum 31.1.2019 eingeladen, sich zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich zu äußern. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission einfließen. Im April 2019 soll die neue Fassung des Kodex dem BMJV zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht, sofern Konsultationsteilnehmer einer Veröffentlichung nicht widersprechen.

Linkhinweis:


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.11.2018 11:27
Quelle: Regierungskommission DCGK PM vom 6.11.2018

zurück zur vorherigen Seite