Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 49)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 11.9.2018, II ZR 161/17
Haftung des Gesellschafters: Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis des Außengesellschafters einer Innengesellschaft

Überschreitet der Außengesellschafter einer Innengesellschaft seine Geschäftsführungsbefugnis, liegt darin ein Pflichtverstoß, der bei Vorliegen eines am Maßstab des § 708 BGB orientierten Verschuldens einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn er nicht darlegt und ggf. beweist, dass durch den Pflichtverstoß kein Schaden an den im Außenverhältnis von ihm in seinem Namen geführten Geschäften der Innengesellschaft eingetreten ist.
(amtl.)


Hanseatisches OLG 9.11.2018, 11 U 136/17
Nichtvorliegen einer masseschmälernden Zahlung

Verhindert der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co KG nicht, dass Vorauszahlungen von Kunden auf das debitorisch geführte Kontokorrentkonto gelangen, liegt eine masseschmälernde Zahlung im Sinne von § 130a Abs. 2 Satz 1 HGB dennoch nicht vor, wenn diese Vorauszahlungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten nicht zur Masse gelangt wären und auch vom Insolvenzverwalter nicht beansprucht werden können.
(amtl.)


BGH 8.8.2018, 2 StR 210/16
Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips

1. Hinsichtlich des strafbewehrten Verbots der Marktmanipulation bestand zu keinem Zeitpunkt eine Ahndungslücke, die über das Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB die Annahme von Straffreiheit nach sich zöge.

2. Durch § 52 WpHG a.F. (= § 137 n.F.) hat der Gesetzgeber das Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB außer Kraft gesetzt und die Fortgeltung des zur Tatzeit geltenden Rechts angeordnet.
(alle nicht amtl.)


BGH 17.7.2018, KVR 64/17
Einstweilige Anordnung in der Fusionskontrolle

1. Die Befugnisse des BKartA, einem (drohenden) Verstoß gegen das Vollzugsverbot entgegenzuwirken, richten sich in dem Verfahrensabschnitt bis zur Entscheidung über die Untersagung oder Freigabe des Zusammenschlussvorhabens nach § 60 Nr. 1 Alt. 2 GWB.

2. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot setzt im Regelfall lediglich voraus, dass ein solcher Verstoß bereits begangen wurde oder droht.
(alle amtl.)


OLG Köln 13.7.2018, 28 Wx 2/18
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses eines Tochterunternehmens

Die Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses eines Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 a.F. HGB setzte voraus, dass sich die Verpflichtung des Mutterunternehmens zur Verlustübernahme genau auf diejenigen Verluste des Tochterunternehmens bezog, die zu dem Abschlussstichtagtag des Tochterunternehmens entstanden waren, für den die Befreiung beantragt wurde. Die Verlustübernahme musste außerdem den Anforderungen des § 302 AktG genügen.
(nicht amtl.)


BFH 5.9.2018, II R 57/15
Schenkungsteuer: Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs  und Klageverfahren zugänglich sind.

2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat und die Steuerbefreiung daher nach § 13a Abs. 1 ErbStG der Lohnsummenbeschränkung unterliegt.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.12.2018 14:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite