Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 3)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BFH 30.10.2018, X R 28/12
Betriebsaufspaltung: Beendigung der Verfahren X R 28/12 und GrS 1/16 (strenge oder modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen) wegen Abhilfe durch das FA

NV: Nachdem das FA dem Begehren der Kläger im zugrunde liegenden Revisionsverfahren X R 28/12 abgeholfen hat, war dieses Verfahren sowie das beim Großen Senat des BFH geführte Verfahren GrS 1/16 ohne Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (Ermittlung eines eventuellen Gewinns aus teilentgeltlichen Übertragungen nach der strengen oder modifizierten Trennungstheorie) zu beenden.
(amtl.)


OLG Köln 2.3.2018, 1 U 50/17
Auslegung der Satzung einer Stiftung, Höchstdauer der Bestellung von Vorstandsmitgliedern

1. Bei der Auslegung der Satzung einer Stiftung kommt dem im Stiftungsgeschäft zum Ausdruck gebrachten Stifterwillen maßgebende Bedeutung zu (Anschluss an BGH v. 22.1.1987 – III ZR 26/85, BGHZ 99, 344). Maßstab ist der Stifterwille nur, soweit er Gegenstand des Anerkennungsverfahrens gewesen ist (Anschluss an BGH, NJW 1957, 708). Dies schützt die Stiftung davor, dass der Stifter seine Meinung nach Belieben ändert.

2. Es kann eine satzungswidrige Umgehung der in einer Stiftungssatzung vorgesehenen Höchstdauer der für den Vorstand vorgesehenen Amtsperiode vorliegen, wenn die Vorstandsmitglieder durch zeitlich nahezu zusammenfallende Bestellungsakte für zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtsperioden bestellt werden (keine satzungswidrige „Vorrats- oder revolvierende Bestellung“ von Vorstandsmitgliedern).
(alle amtl.)


OLG Celle 7.9.2018, 9 W 31/18
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen des § 1 MitbestG

1. § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen auszulegen.

2. Daraus folgt, dass Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG vom 4. Mai 1976 (BGBl. I, S. 1153) dann mitzuzählen sind, wenn sie auf Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die als solche in der Regel über sechs Monate hinaus bestehen und besetzt werden.
(alle amtl.)


LG Frankfurt/M. 27.4.2018, 2-30 O 238/17
Teilweise Abführung der Aufsichtsratsvergütung an eine Stiftung

Ein Mitglied einer Gewerkschaft ist verpflichtet, die Vergütung, die er für die Ausübung eines Aufsichtsmandats erhält, teilweise an eine Stiftung abzuführen.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.01.2019 15:01
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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