Bundestag beschließt Brexit-Übergangsgesetz

Am 17.1.2019 hat der Bundestag das sog. Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) beschlossen. Das Gesetz geht auf eine Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zurück und trifft Vorkehrungen für den vereinbarten zweijährigen Übergangszeitraum nach dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens Ende März.

Es sollen u.a. Bestimmungen im Bundesrecht, die auf die Mitgliedschaft in der EU oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen, während dieser Zeit auch Großbritannien erfassen. Für britische Einwanderungsbewerber in Deutschland und deutsche Einwanderungsbewerber im Vereinigten Königreich, die ihren Antrag noch vor Ablauf des Übergangszeitraums gestellt haben, soll der Zeitpunkt der Antragstellung gelten, auch wenn es längere Bearbeitungszeiten geben sollte. Eine daraus resultierende Mehrstaatlichkeit soll hingenommen werden. Das Gesetz wird erst ab dem Tag gelten, an dem das geplante Austrittsabkommen in Kraft tritt, also mutmaßlich am 30.3.2019.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.01.2019 11:31
Quelle: Bundestag PM vom 17.1.2019

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