Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 9)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 4.12.2018, 22 W 43/18
Registerrecht: Anmeldung einer Kapitalerhöhung, Aussetzung des Registerverfahrens

Ob die vom Registergericht beschlossene Ablehnung der Aussetzung des Registerverfahrens zulässig ist, kann dahinstehen, weil den beschwerdeführenden GmbH-Gesellschaftern in Registerangelegenheiten der GmbH kein eigenes Antrags- und Beschwerderecht zusteht.
(amtl.)


BGH 9.10.2018, II ZR 78/17
Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch nachträgliche Zulassung zur Hauptversammlung, Anfechtbarkeit von Wahlbeschlüssen bei Abweichung vom DCGK

1. Das Gleichbehandlungsgebot ist verletzt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist zugelassen werden, obwohl die Einladung ausdrücklich darauf hinweist, dass sich ein Aktionär in der Anmeldefrist anmelden und in der Nachweisfrist legitimieren muss.

2. Eine Abweichung des Wahlvorschlags von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beeinflusst nicht die Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Sie macht den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats oder seine Bekanntmachung weder unwirksam noch liegt ein für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung relevanter Verstoß gegen Informationspflichten vor.
(amtl.)


OLG München 29.1.2019, 7 AktG 2/18
Freigabeverfahren, Nachweis des Quorums

§ 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG enthält eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, die weder einer Verlängerung noch einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich ist. Das gilt auch dann, wenn in die Wochenfrist mehrere Feiertage fallen; auf die Frage, ob der Aktienbesitz des Antragsgegners (und Klägers im Hauptverfahren) streitig ist, kommt es dabei nicht an.
(nicht amtl.)


BFH 15.11.2018, XI B 49/18
Körperschaftsteuer: Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit

NV: Bei der Körperschaftsteuer, die auf einen Sanierungsgewinn entfällt, der aufgrund eines Insolvenzplans entstanden ist, handelt es sich nicht um eine Insolvenzforderung, die vom FA zur Insolvenztabelle anzumelden wäre.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2019 15:20
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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