Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 15)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Brandenburg 30.5.2018, 7 W 42/18
Zurückweisung der Eintragung eines Geschäftsführerwechsels im Handelsregister

Zu den Voraussetzungen der Selbsthilfe nach § 50 Abs. 3 GmbHG auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch die Gesellschafter.
(nicht amtl.)


LG München I 28.11.2018, 14 T 12593/18
Obstruktionsverbot, Freigabeverfahren in der Insolvenz

Im Freigabeverfahren nach § 253 Abs. 4 InsO ist das Interesse der Beteiligten an der alsbaldigen Wirksamkeit des Insolvenzplans gegenüber der Suspensivwirkung der sofortigen Beschwerde einer Gruppe von Gläubigem abzuwägen daraufhin, ob die Nachteile einer Verzögerung des Planvollzugs für die Gläubiger die Nachteile des sofortigen Vollzugs für die Beschwerdeführer überwiegen, während es insoweit auf die Begründetheit der Einwände der Beschwerdeführer gegen den Insolvenzplan nicht ankommt.
(nicht amtl.)


FG Baden-Württemberg 15.5.2018, 11 K 3401/16
Vom Schenker an eine GmbH verpachteter Grundbesitz als Verwaltungsvermögen

1. Grundbesitz des Schenkers, den dieser als Einzelunternehmer an eine von den Beschenkten beherrschte GmbH verpachtet hat, gehört auch dann zum Verwaltungsvermögen, wenn das Verpachtungsunternehmen und die pachtende Betriebs-GmbH aufeinander angewiesen sind.

2. Es ist nicht geboten, in der Konstellation des Streitfalls – in mehreren Stufen vollzogene Übertragung eines Einzelunternehmens auf ein von Angehörigen beherrschtes Unternehmen – den streitbefangenen Grundbesitz durch verfassungskonforme Auslegung des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG aus dem Verwaltungsvermögen auszunehmen.

3. Wurde bei Anfechtung eines Steuerbescheids zugleich hilfsweise eine Billigkeitsmaßnahme beantragt, ist das Gericht nicht gehalten, bis zur Entscheidung der Behörde über die beantragte Billigkeitsmaßnahme das bereits entscheidungsreife Klageverfahren betreffend die Steuerfestsetzung auszusetzen oder auf übereinstimmenden Antrag der Prozessparteien zum Ruhen zu bringen.
(amtl.)


BFH 22.11.2018, VI R 50/16
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden.

2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem der Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts des anderen Betriebs vorgenommen wird (Bestätigung von R 6b.2 Abs. 8 Satz 3 EStR).
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2019 13:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite