Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 24)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 26.3.2019, II ZR 244/17
Arbeitnehmer, wenn sachlicher Anwendungsbereich des AGG eröffnet

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.
(amtl.)

 

BGH Hinweisbeschl. 21.11.2018, VII ZR 1/18
Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten; Erstreckung des Haftungsprivilegs auf Kapitalflussrechnungen

1. Ein Wirtschaftsprüfer haftet aus dem Prüfvertrag, der einen Jahresabschluss nach den §§ 316 und 317 HGB zum Gegenstand hat, gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB nur der zu prüfenden Gesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen, selbst wenn der Bestätigungsvermerk im Zusammenhang mit einem Börsengang oder der Ausgabe öffentlich notierter Wertpapiere in ein Börsenprospekt aufgenommen worden ist.

2. Das Haftungsprivileg erstreckt sich auch auf Kapitalflussrechnungen nach § 264 HGB, selbst wenn der Auftrag zur Prüfung der Kapitalflussrechnungen dem Wirtschaftsprüfer durch einen besonderen Vertrag, aber im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung erteilt worden ist.
(alle nicht amtl.)

 

OLG Brandenburg 29.8.2018, 7 U 73/17
Vertragliche Beschränkung der Befugnis des Vorstandes zur Leitung der Gesellschaft

Vertragliche Vereinbarungen, durch die ein Vorstandsmitglied gegenüber Dritten persönliche Verpflichtungen hinsichtlich seines Handelns als Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft übernimmt, sind nichtig. Beispiele sind die Verpflichtung zur Abberufung des Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft, zur Eröffnung des Zugangs auf die Dateien der Gesellschaft, zum Abschluss von Verträgen mit Tochtergesellschaften sowie zur Veräußerung der Anteile an Tochtergesellschaften.
(nicht amtl.)

 

BFH 19.2.2019, X R 42/16
Betriebsaufspaltung auch bei gemeinnütziger, nach GewStG steuerfreier Tätigkeit des Betriebsunternehmens

1. NV: Die für die zulässige Erhebung eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer ist nicht gegeben, wenn das FG dem Klagebegehren, wie es in dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag zum Ausdruck gekommen ist, entsprochen hat.

2. NV: Der Annahme einer Betriebsaufspaltung steht weder entgegen, dass die Betriebskapitalgesellschaft allein kraft ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb anzusehen ist, noch dass deren Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.06.2019 10:55
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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