Eckpunkte zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Vermittler von Finanzanlagen werden bisher durch Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. BMF und BMJV haben nun ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt, das die im Koalitionsvertrag vorgesehene schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) skizziert.

Die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern wird aktuell in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Dies hat nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht zu Folge. Dies kann zu Lasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen. In diesem Kontext ist im Koalitionsvertrag die schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vorgesehen, mit dem Ziel eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu erreichen. Die dadurch bei den Ländern "freiwerdenden Aufsichtskapazitäten" sollen laut Koalitionsvertrag "zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich" verwendet werden.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.07.2019 12:58
Quelle: BMF PM vom 24.7.2019

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