Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 46)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 20.8.2019, II StR 381/17
Vermögensbetreuungspflicht von Organen einer Kapitalanlagegesellschaft i.R.d. Untreue

Bei Darlehensverhältnissen oder sonstigen Kreditvereinbarungen ist der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber grundsätzlich nicht vermögensbetreuungspflichtig. Bei einem zweckgebundenen Darlehen kann jedoch durch die Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente im Einzelfall eine derartige Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber begründet werden.
(nicht amtl.)


OLG München 8.7.2019, 21 U 3749/18
Außenhaftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft

1. Ein Kommanditist trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Inanspruchnahme zur Befriedigung der Gläubiger nicht mehr erforderlich ist.

2. Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer sekundären Darlegungslast die für die Befriedigung der Gläubiger bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzulegen, soweit nur er dazu im Stande ist.

3. Es besteht keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters aus der vorhandenen Insolvenzmasse vorrangig diejenigen Forderungen zu bedienen, für die eine Haftung der Kommanditisten besteht, weil die Haftung des Kommanditisten nicht subsidiär ist.
(alle nicht amtl.)


OLG Köln 11.7.2019, 18 U 37/18
Wirksamkeit eines Beratervertrags zwischen Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit Beteiligung eines Aufsichtsratsmitglieds

1. In den Anwendungsbereich der §§ 113 und 114 AktG fallen auch Beratungsverträge zwischen der AG und einer Gesellschaft, an der ein Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist. Solche Verträge sind unwirksam, wenn sie sich auf Tätigkeiten beziehen, zu denen das betreffende Aufsichtsratsmitglied ohnehin bereits aufgrund seiner Organstellung verpflichtet ist (§ 134 BGB). Deshalb müssen die nach dem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten in dem Vertrag genau beschrieben und von der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds nachprüfbar abgegrenzt werden.

2. Zu den Voraussetzungen eines etwaigen Bereicherungsanspruchs des Aufsichtsratsmitglieds für seine Tätigkeit gegen die Gesellschaft.
(alle nicht amtl.)


OLG München 28.5.2019, 7 W 598/19
Kriterien für die Festsetzung des Streitwerts bei mehreren Beschlussmängelklagen

1. Die Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts bindet das Gericht nicht bei der endgültigen Festsetzung nach den Verhältnissen am Schluss der Instanz.

2. Werden mehrere Anfechtungsklagen verbunden, so sind zunächst für die einzelnen Klagen vorläufig getrennte Streitwerte festzusetzen gewesen, während am Ende der Instanz ein einheitlicher Streitwert festgesetzt wird.
(alle nicht amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.11.2019 09:02
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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