Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 13)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 12.12.2019, IX ZR 328/18
Anfechtungsklage in grenzüberschreitendem Insolvenzverfahren; unklare ausländische Rechtslage

1. Ist für die Rechtshandlung das Recht eines anderen Staats maßgebend, so wirkt es zum Nachteil des Anfechtungsgegners, wenn die ausländische Rechtslage im konkreten Fall ungeklärt ist.

2. Ein Erstattungsanspruch, der nach Maßgabe der früheren Rechtsprechungsregeln über den Eigenkapitalersatz vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, kann auch nach dem 1.11.2008 unabhängig davon verfolgt werden, ob und wann ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
(alle amtl.)


OLG Düsseldorf 12.8.2019, 3 Wx 231/17
Unselbständige Stiftung als Erbin der Kommanditistin einer GmbH & Co. KG

1. Setzt die Kommanditistin einer GmbH & Co KG als ihre Erbin eine unselbständige Stiftung ein, so hat dies – ohne, dass es hierzu der Auslegung der letztwilligen Verfügung bedarf, – zur Folge, dass deren Rechtsträger (hier: Gesellschaft der Freunde und Förderer ... e.V.) Erbe und die Gesellschaft, mangels abweichender vertraglicher Bestimmung, mit dem Erben fortgesetzt wird.

2. Zur – auch ohne Vorlage eines Erbscheins – nachzuweisenden Rechtsnachfolge bei Erbeinsetzung einer Stiftung durch notarielles Testament sowie der Rechtsträgerschaft durch die in einfacher Schriftform vorliegende Gründungssatzung bei ggf. durch vor dem Notar abzugebende eidesstattliche Versicherung des Vorstands auszuräumenden Zweifeln im Hinblick auf deren Fortgeltung

3. Eine Zwischenverfügung ist inhaltlich unzulässig, wenn der Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt war, seine Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen (hier: Vorlage eines Erbscheins sowie Erbringung des Erbfolgenachweises durch öffentliche Urkunde) zu ergänzen; in diesem Fall muss das Registergericht über den Eintragungsantrag entscheiden (st. Rspr. des Senats, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).
(alle amtl.)


BFH 19.9.2019, IV R 32/16
Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei der GbR sind nicht zu berücksichtigen.
(amtl.)


BFH 18.9.2019, XI R 39/17
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einer Rechtsanwalts-GmbH

1. Die für die wirtschaftliche Eingliederung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche Verflechtung der Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft kann auf entgeltlichen Leistungen des Mehrheitsgesellschafters (Organträger) gegenüber seiner Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) beruhen, wenn diesen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche (geringfügige) Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanwalts-Dienstleistungen von ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, einem Rechtsanwalt, bezieht.

2. Für solche Innenumsätze wird kein unrichtiger Steuerbetrag nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldet, weil Abrechnungen über diese Umsätze mit gesondertem Steuerausweis keine tauglichen Rechnungen i.S.d. § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG sind.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.03.2020 10:37
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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