Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 27)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Celle 28.4.2020, 9 W 69/19 – VW-Abgasskandal II
Bestellung eines anderen als des ursprünglich bestimmten Sonderprüfers

1. Lehnt nach gerichtlicher Anordnung einer Sonderprüfung gem. § 142 Abs. 2 AktG der zunächst bestellte Sonderprüfer die Durchführung der Sonderprüfung ab, weil er die Altersgrenze erreicht hat, liegt darin eine nachträgliche wesentliche Änderung der Sachlage.

2. Diese nachträgliche wesentliche Änderung der Sachlage ermöglicht es jedenfalls dann, gem. § 48 Abs. 1 FamFG den Beschluss betreffend die Anordnung einer Sonderprüfung abzuändern und einen anderen Sonderprüfer zu bestellen, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sonderprüfung zwischenzeitlich entfallen sein könnten.
(alle amtl.)


OLG Hamm 6.4.2020, 27 W 26/20
Fehlen einer Veränderungsspalte; Aufnahme der Gesellschafterliste in das Handelsregister

Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
(amtl.)


FG Münster 27.2.2020, 3 K 3593/16 F
Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

1. Ein Bescheid über die gesonderte Feststellung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil das um Feststellung ersuchte Finanzamt eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG vorgenommen hat, obwohl das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG für Betriebsvermögen angefordert hatte.

2. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Fälle, in denen der allein haftende und geschäftsführungsbefugte Gesellschafter keine Kapitalgesellschaft, sondern eine rechtsfähige Stiftung ist, verbietet sich.
(alle nicht amtl.)


FG Rheinland-Pfalz 23.1.2020, 6 K 1497/16
Ausschluss von Einwendungen gegen Insolvenztabelle; Einkommensteuer auf vGA zugunsten Geschäftsführer einer insolventen GmbH

Bei seiner Einkommensteuerfestsetzung ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gem. § 166 AO mit Einwendungen ausgeschlossen, die sich gegen die wie ein rechtskräftiges Urteil wirkende Feststellung der Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren der GmbH richten (betreffend den Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen), wenn er es versäumt hat, gegen die vom Insolvenzverwalter nicht bestrittenen Forderungen des Finanzamts, die aus der Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen resultieren, gem. § 178 InsO Widerspruch zu erheben.
(amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2020 11:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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