Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 31)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 7.5.2020, IX ZB 56/19
Akteneinsicht durch Gläubiger einer festgestellten Forderung

Gläubiger einer festgestellten Forderung haben in einem Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Ein der Akteneinsicht ausnahmsweise entgegenstehender Missbrauch kann nicht darauf gestützt werden, dass der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt.(amtl.)


VG Bremen 5.3.2020, 5 K 840/18
Gewerbeuntersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH

Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer GmbH.
(amtl.)


KG 12.3.2020, 22 W 73/19
Einberufung der Hauptversammlung in der Insolvenz, Durchführung einer sog. beschlusslosen Hauptversammlung

1. Eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG ist auch möglich, wenn sich die Gesellschaft in Insolvenz befindet, soweit sich die zu behandelnden Beschlussgegenstände auf insolvenzfreie Bereiche beziehen.

2. Eine Ermächtigung zur Durchführung einer sog. beschlusslosen Hauptversammlung kommt nur dann in Betracht, soweit das Gesetz überhaupt solche Fälle vorsieht. Das Bedürfnis, über die Gründe und Ursachen der Insolvenz informiert zu werden, ist dabei kein gesetzlich vorgesehener Fall.
(alle amtl.)


LG München I 26.5.2020, 5 HK O 6378/20
Untersagung einer Hauptversammlung im Verfügungsverfahren

1. Die vollständige Untersagung der Durchführung einer Hauptversammlung mittels einstweiliger Verfügung wird dann als möglich angesehen, wenn dem antragstellenden Aktionär die Glaubhaftmachung gelingt, dass die von der Hauptversammlung zu fassenden Beschlüsse insgesamt nichtig wären.

2. Bei einer sehr überschaubaren Zahl von Teilnehmern einer physischen Hauptversammlung ist eine Anfechtbarkeit wegen Ermessensfehlgebrauch denkbar, wenn der Vorstand unter Berufung auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts , Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu einer virtuellen Hauptversammlung einberuft.

3. Die Anfechtbarkeit ist in diesem Fall eines Ermessensfehlgebrauchs nicht durch § 1 Abs. 7 ausgeschlossen.
(alle amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.07.2020 13:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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