Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 32)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 18.3.2019, 22 W 5/19
Registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses und Gesellschafterbestand

1. Für die registerrechtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über eine Geschäftsführerstellung ist bezüglich des Gesellschafterbestands grundsätzlich von der zuletzt in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste auszugehen.
2. Die Aussetzung eines Eintragungsverfahrens kommt aus diesem Grund nicht allein deshalb in Betracht, weil ein früherer Gesellschafter geltend macht, die Einziehung seines Geschäftsanteils sei fehlerhaft und die hieraufhin zum Register eingereichte und in den Registerordner aufgenommen Gesellschafterliste sei falsch.
(alle amtl.)


OLG Düsseldorf 25.2.2020 – 26 W 7/18 (AktE)
Maßgeblichkeit der Unternehmensplanung für die Schätzung des Unternehmenswerts, Plausibilität der Unternehmensplanung

1. Gutachterliche Anpassungen der Unternehmensplanung können der gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts zugrunde zu legen sein, wenn die Ausgangsplanung unplausibel ist.
2. Die Plausibilität der Planung ist insbesondere dann zu überprüfen, wenn die Planung auf einem gegenüber dem tatsächlichen Ist-Ergebnis deutlich schlechteren – hier: nahezu zeitgleich mit der Ankündigung der Strukturmaßnahme erstellten – Forecast basiert, und die Planungsverantwortlichen gleichwohl auf eine Aktualisierung verzichten.
3. Die Unternehmensplanung – hier: der EBIT-Marge und der zu kapitalisierenden Ergebnisse – kann sich als unplausibel erweisen, wenn sie im Vergleich zu den Ergebnissen der Vergangenheit, den Planansätzen aus den Planungen der Vorjahre und unter Berücksichtigung von Analystenschätzungen für den Detailplanungszeitraum zu konservativ ist und überdies Planabweichungen zur vergangenen Entwicklung nicht schlüssig erklärbar sind. (alle amtl.)


VGH BW 3.4.2020, 6 S 1637/19
Kein Anspruch eines einzelnen Anlegers auf Aussetzung des Börsenhandels

§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BörsG begründet kein subjektiv-öffentliches Recht des einzelnen Anlegers auf Aussetzung des Börsenhandels.
(amtl.)


BFH 3.12.2019, X R 6/18
Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. 2. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht hinzuzurechnen.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.08.2020 07:44
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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