Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 46)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Köln 3.7.2020, 1 RBs 171/20
Zur leichtfertig unterlassenen Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister

Zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann.
(amtl.)


OLG Düsseldorf 26.8.2020, Kart 4/19 (V) „Fall Miba/Zollern“
Keine Beschwerde gegen Untersagung eines Zusammenschlusses nach Vollzug der Ministererlaubnis

1. Wird die Ministererlaubnis ohne Nebenstimmungen oder nur mit solchen Nebenbestimmungen erteilt, die die Zusammenschlussbeteiligten nicht belasten, wird die kartellbehördliche Untersagungsverfügung in dem Zeitpunkt gegenstandslos, in dem die Ministererlaubnis unanfechtbar wird.

2. Sind der Ministererlaubnis belastende Nebenbestimmungen beigegeben, wird die kartellbehördliche Untersagungsverfügung spätestens in dem Zeitpunkt gegenstandslos, in dem das Fusionsvorhaben aufgrund der Ministererlaubnis vollzogen ist.

a) Das gilt auch dann, wenn die Ministererlaubnis mit in die Zukunft gerichteten Nebenbestimmungen (etwa der Pflicht, in den nächsten Jahren eine näher bezeichnete Summe in das Gemeinschaftsunternehmen zu investieren) versehen ist.

b) Mit Blick auf das gesetzliche Vollzugsverbot ist der Vollzug eines Zusammenschlusses unter Inanspruchnahme der Ministererlaubnis unumkehrbar und bleibt auch dann bestehen, wenn die kartellbehördliche Untersagung später gerichtlich aufgehoben würde. Der vollzogene Zusammenschluss kann deshalb nicht im Nachhinein auf eine kartellbehördliche Freigabeentscheidung gestützt werden.

3. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses besteht nur dann, wenn die ernstliche Absicht der beschwerdeführenden Partei besteht, einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung geltend zu machen, der nicht offensichtlich aussichtlos ist.

4. Erledigt sich die kartellbehördliche Fusionsuntersagung vor Beschwerdeeinlegung, kann die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nicht auf den Gesichtspunkt der Vorbereitung eines Amtshaftungsanspruchs gestützt werden.
(alle amtl.)


BFH 6.5.2020, II R 11/19
Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

1. Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des Schenkers erhält einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten. § 6 Abs. 1 BewG gilt nicht für einen am Stichtag entstandenen, aber nachrangigen Nießbrauch.

2. Bei der Schenkungsteuerfestsetzung sind der vorrangige und der nachrangige lebenslange Nießbrauch (als einheitliche Last) nur einmal mit dem höheren Vervielfältiger gem. § 14 BewG zu berücksichtigen.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2020 11:04
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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