Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 48)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Oldenburg 30.6.2020, 12 W 23/20 (HR)
Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel einer luxemburgischen Personengesellschaft in eine deutsche KG

Zur Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden identitätswahrenden Formwechsels einer luxemburgischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft.
(amtl.)


EuGH 16.9.2020, C-339/19 – Romenergo
Obergrenzen für Beteiligungen an Investmentgesellschaften

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Maßnahme entgegensteht, die eine Obergrenze von 5 % für die Beteiligung am Kapital einer Investmentgesellschaft vorsieht, wenn diese Maßnahme nicht durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
(amtl.)


OLG Frankfurt 2.7.2020, 1 U 111/18
Zur Haftung des Verkäufers bei Aktienlieferungen über den Dividendenstichtag (cum-ex)

1. Liefert ein in Wertpapiergeschäften tätiges Unternehmen dem Besteller Aktien und schließt zugleich Eindeckungsgeschäfte in gleichem Umfang ab (back-to-back), handelt es sich bei dem Geschäft mit dem Besteller um einen Kaufvertrag und nicht um eine bloße Vermittlung.

2. Beim Aktienkauf über den Dividendenstichtag (cum-ex) bestand im Jahr 2007 keine aus §§ 20, 44 EStG 2007 i.V.m. §§ 433, 241 BGB abzuleitende kaufvertragliche Nebenpflicht des Verkäufers, für den Abzug von Kapitalertragsteuer durch eine inländische, den Verkaufsauftrag ausführende Stelle einzustehen.

3. Beim Aktienhandel über den Dividendenstichtag, der dadurch motiviert ist, dass bestimmte ausländische Aktieninhaber von Steuervorteilen wie der Anrechnung von Kapitalertragsteuer ausgeschlossen sind, ist der Verkäufer dem Käufer neben der Lieferung des Wertpapiers nur zur sog. Nettokompensation verpflichtet.
(alle amtl.)


OLG Frankfurt 15.6.2020, 17 U 272/19
Keine Haftung der Clearstream Banking AG gegenüber dem Anleger bei Mängeln der verwahrten Globalurkunde

Bei der Emission einer Inhaberschuldverschreibung trifft die Clearstream Banking AG als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gegenüber dem späteren Erwerber keine Verpflichtung zur Prüfung der wirksamen Ausstellung der verwahrten Globalurkunde, die die Einzelrechte der Anleger verbrieft, wenn sie die von der Emittentin eingeschaltete Depotbank auf entsprechende Zweifel hinweist.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.11.2020 10:59
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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