Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 51)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 15.9.2020, II ZB 6/20
Barwert der Ausgleichszahlungen als Untergrenze der Barabfindung

Die angemessene Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären nach §§ 327a, 327b AktG kann nach dem Barwert der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen bestimmt werden, wenn dieser höher ist als der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts, der Unternehmensvertrag zum nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG maßgeblichen Zeitpunkt bestand und von seinem Fortbestand auszugehen war.
(amtl.)


OLG Düsseldorf 25.8.2020, 3 Wx 117/20
Zum Gesuch des Liquidators einer aufgelösten GmbH auf Eintragung der Beendigung der Liquidation der Gesellschaft

Zum Gesuch des Liquidators einer aufgelösten GmbH auf Eintragung, dass die Liquidation der Gesellschaft beendet, die Firma erloschen sei und Bücher und Schriften der Gesellschaft von ihm als letztem Liquidator verwahrt würden (hier: vom Senat missbilligte Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht wegen fehlender Vollzugsreife mit Blick auf vom Finanzamt noch durchzuführende „steuerliche Veranlagungsarbeiten“).
(amtl.)


LG Hamburg 9.6.2020, 412 HKO 78/20
Voraussetzungen der Beschlussfassung im erleichterten Umlaufverfahren nach § 2 COVMG; Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einziehungsbeschluss

1. Die Abstimmungsfrist im erleichterten Umlaufverfahren nach § 2 COVMG hat sich an der gesetzlichen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) oder satzungsmäßigen Frist zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu orientieren.

2. Ein Stimmverbot bei der Beschlussfassung über den Ausschluss eines Gesellschafters setzt das tatsächliche Vorliegen eines wichtigen Grundes in Person des Gesellschafters voraus. Der auf Grundlage eines Stimmverbots gefasste Ausschließungsbeschluss darf regelmäßig erst nach gerichtlicher Klärung (z.B. durch Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister) umgesetzt werden.
(alle nicht amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2020 13:14
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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