Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 6)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 6.10.2020, XI ZB 28/19
Prospektfehler, Erkennbarkeit und Überprüfung im Kapitalanleger-Musterverfahren

1. Ergibt sich aus den Darstellungen in einem Verkaufsprospekt nach § 8f Abs. 1 VerkProspG a.F. eine höhere Anzahl vermieteter als bereits errichteter Kfz-Stellplätze und enthält der Prospekt sich widersprechende Angaben zum Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen, ist der damit verbundene Prospektfehler für einen Anlagevermittler aufgrund der von ihm geschuldeten Plausibilitätsüberprüfung und für eine beratende Bank aufgrund der von ihr geschuldeten Überprüfung der Anlage mit banküblichem kritischen Sachverstand erkennbar. Der Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen ist im Hinblick auf das Anlageziel des Fonds, durch eine langfristige Vermietung der Fondsimmobilie Erträge zu generieren, ein für den Anlageentschluss der Anleger wesentlicher Gesichtspunkt.

2. Das Feststellungsbegehren, bestimmte Informationen aus Rechenschafts- und Zwischenberichten sowie aus sonstigen an die Anleger adressierten Schreiben seien „inhaltlich geeignet“, den Beginn der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen zu begründen, ist nicht verallgemeinerungsfähig und damit im Kapitalanleger-Musterverfahren als unzulässig zurückzuweisen (Fortführung der Senatsbeschlüsse BGH v. 10.6.2008 – XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88 Rz. 15 = AG 2008, 590; v. 21.10.2014 – XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rz. 138 = AG 2015, 351).(alle amtl.)


OLG Frankfurt 7.7.2020, 5 U 71/19
Nachbesserungsanspruch nach § 31 WpÜG

1. Der Nachbesserungsanspruch gem. § 31 Abs. 5 WpÜG richtet sich allein gegen den Bieter, nicht auch gegen Tochtergesellschaften des Bieters oder gegen gemeinsam handelnde Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG.

2. Abfindungsansprüche außenstehender Aktionäre gem. § 305 AktG lösen keine Nachbesserungspflicht des Bieters aus.

3. § 31 Abs. 6 WpüG umfasst nur Vereinbarungen, aufgrund derer der Bieter einen Anspruch auf Bezug der Aktien erwirbt, so dass Put-Optionen nicht darunter fallen.
(alle nicht amtl.)


BFH 30.6.2020, IX R 27/18
Erlass eines „Erstattungsbescheids“ nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 1 FGO).
(amtl.)


FG Rheinland-Pfalz 19.8.2020, 1 K 1585/15
Zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf unterjährigen Übertragungsstichtag

Im Sinne der sog. Fußstapfentheorie genügt es für die Annahme einer ein Organschaftsverhältnis begründenden finanziellen Eingliederung, wenn die Mehrheitsbeteiligung nacheinander und ununterbrochen auf zwei Organträger verteilt ist.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.02.2021 10:07
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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