Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 9)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG München 2.12.2020, 7 U 4305/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

1. Bei fehlender Satzungsregelung über den Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft führt ein Ausschließungsbeschluss der Gesellschafterversammlung noch nicht zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters. Vielmehr bedarf es in einer solchen Konstellation für einen wirksamen Ausschluss eines Gestaltungsurteils nach erfolgreich erhobener Ausschlussklage. Bis zur Erwirkung eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils über seinen Ausschluss behält der auszuschließende Gesellschafter vielmehr seine vollen Gesellschafterrechte. Bis zur Erwirkung eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils über seinen Ausschluss behält der auszuschließende Gesellschafter vielmehr seine vollen Gesellschafterrechte.

2. Zwar kann auch bei einer fehlenden vorläufigen Verbindlichkeit des Ausschlusses die Gefahr einer Einreichung einer geänderten, den auszuschließenden Gesellschafter nicht mehr ausweisenden Gesellschafterliste zum Handelsregister bestehen, die ein Vorgehen des auszuschließenden Gesellschafters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes rechtfertigen könnten. Die in einer solchen Konstellation an die Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes zu stellenden Anforderungen sind jedoch hoch. Neben dem Beschluss müssen weitere, die aktuelle Gefahr der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste begründende Umstände hinzutreten.
(alle amtl.)


OLG München 22.12.2020, 31 Wx 436/20
Gerichtliche Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder analog § 104 AktG

1. Eine gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung des § 104 AktG kommt nicht allein deshalb schon in Betracht, weil deren Wahl angefochten wurde.

2. Eine analoge Anwendung des § 104 AktG setzt vielmehr eine Situation voraus, die einer akuten Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft gleichkommt.3. Eine aufschiebend bedingte und auf den Zeitpunkt des Beschlusses rückwirkende gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates ist abzulehnen, da das Auswahlermessen des Registergerichts hierdurch unzulässig beeinträchtigt und die Wahlanfechtungsklage entwertet würde.
(alle amtl.)


LG München I 27.8.2020, 5HK O 17731/19
Beurkundung und Auslegung von Beschlüssen

1. Die Tatsache, dass mit einer Klage die Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geltend gemacht wird, steht weder der Prozessfähigkeit der Aktiengesellschaft noch der Wirksamkeit der Zustellung an ein Mitglied des Aufsichtsrats entgegen.

2. Beim Ergebnis der Abstimmung ist auch die Feststellung eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einem bestimmten Inhalt zwingender Bestandteil des Protokolls. Kann dem Protokoll im Wege der Auslegung ein eindeutiger Inhalt des Beschlusses nicht entnommen werden, so ist der Beschluss wegen eines Verstoßes gegen § 130 Abs. 2 Satz 1 AktG nichtig.
(alle amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.03.2021 12:19
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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