Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)

Das Bundesministerium der Finanzen hat den gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgearbeiteten Referentenentwurf für eine Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) veröffentlicht. Dieser soll die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10.6.2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) konkretisieren.

Das eWpG stellt verschiedene Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern. Im erst durch dieses Gesetz geschaffenen Bereich der Führung elektronischer Wertpapierregister kann aufgrund der Verordnungsermächtigungen in den §§ 15, 23 eWpG durch weitere Konkretisierung dieser Anforderungen die Rechtssicherheit für potentiell registerführende Stellen erhöht werden. Zugleich kann eine weitere Konkretisierung dieser Anforderungen dem Schutz der Interessen der Teilnehmer elektronischer Wertpapierregister, insbesondere der Anleger, dienen.

Infolgedessen werden zu zentralen Fragen der Führung elektronischer Wertpapierregister Konkretisierungen im Wege einer Verordnung vorgenommen. Dadurch soll zum einen die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer erhöht werden. Zum anderen soll durch die Verordnung gewährleistet werden, dass im Rahmen der Tätigkeit der Registerführer die Interessen der Teilnehmer, insbesondere der Anleger, hinreichend geschützt sind. Die Verordnung kann nach Bedarf und auf der Grundlage von Erfahrungen später ggfs. sachgerecht angepasst und ergänzt werden.

Linkhinweis:

Für den Volltext des Referentenentwurfs klicken Sie bitte hier!



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.08.2021 16:17
Quelle: BMF online

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