BaFin aktualisiert MaComp

Die BaFin hat ihr Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet.

Hintergrund der Überarbeitung sind Angleichungen an die im Jahr 2012 veröffentlichten Leitlinien zu den Anforderungen an die Compliance-Funktion der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Diese hatte die ESMA aktuell überarbeitet. Sie berücksichtigen insbesondere das Product-Governance-Regime und die daraus resultierenden Änderungen für die Compliance-Funktion. Demzufolge hat die BaFin vor allem die Anforderungen an die Überwachungshandlungen, die Beratungsaufgaben und die Beteiligung der Compliance-Funktion an Prozessen ergänzt. Darüber hinaus hat sie die an den jährlichen Compliance-Bericht gestellten Vorgaben umfassend überarbeitet.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.08.2021 09:34
Quelle: BaFin online

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