Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 33)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BAG 27.4.2021, 2 AZR 540/20
Zum Geschäftsführer als Arbeitnehmer i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

1. Die negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, wonach die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen gelten, ist auf § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG nicht anzuwenden.

2. Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht.

3. Das allgemeine Kündigungsschutzrecht der §§ 1, 23 KSchG ist nicht unionsrechtlich determiniert. Insoweit verbleibt es beim nationalen Arbeitnehmerbegriff wie er sich aus § 611a Abs. 1 BGB ergibt.

4. Eine generelle Ausdehnung des Arbeitnehmerbegriffs in § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG auf Fremdgeschäftsführer einer GmbH – unabhängig davon, ob sie ausnahmsweise als Arbeitnehmer beschäftigt werden – ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
(alle nicht amtl.)


OLG Düsseldorf 3.3.2021, 3 Wx 233/20
Eintragung einer Grundschuld trotz Umwandlung

Hat das Grundbuchamt den Eintragungsantrag eines übertragenden Rechtsträgers nach Verschmelzung mit einem übernehmenden Rechtsträger (AG) und dessen Eintragung in das Handelsregister kostenpflichtig zurückgewiesen und der nach Vornahme der Grundbucheintragung zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers erhobenen Beschwerde der Antragsteller nicht abgeholfen, so ist deren Rechtsmittel als Erinnerung gegen den Kostenansatz mit dem Ziel einer Nichterhebung der Kosten auszulegen, über die unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des Grundbuchamts das Gericht des Kostenansatzes zu entscheiden hat.
(amtl.)


KG 15.10.2020, 12 U 49/18
Ermessen bei Grundstücksgeschäften

1. Handelt der Vorstand einer Genossenschaft bei dem Verkauf von (Teil-) Grundstücken trotz des ihm eingeräumten weiten unternehmerischen Handlungsspielraums pflichtwidrig und schließt einen für die Genossenschaft nachteiligen Kaufvertrag, entfällt die Kausalität für Schäden aufgrund der Belastung u.a. mit Architektenhonoraren nicht dadurch, dass die Genossenschaft die Ursache für einen Rücktritt des Käufers setzt, um die weitere Realisierung des Verkaufs zu verhindern.

2. Soweit die Genossenschaft dadurch Eigentümerin der (Teil-) Grundstücke bleibt und von einer erneuten Veräußerung absieht, kommt es in Betracht, eine zwischenzeitlich eingetretene erhebliche Erhöhung der Grundstückspreise nicht zu berücksichtigen und die Grundsätze der Vorteilsausgleichung nicht anzuwenden.

3. Legt ein in der Hauptsache obsiegender Beklagter gegen eine ihn teilweise belastende, gemischte Kostenentscheidung, soweit sie aufgrund übereinstimmender teilweiser Erledigungserklärung auf § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO beruht, nicht fristgemäß sofortige Beschwerde ein, kann sein Vorbringen in der Berufungserwiderung als Anschlussberufung gegen die Kostenentscheidung, soweit für ihn nachteilig, ausgelegt werden.
(alle amtl.)


BFH 23.2.2021, II R 34/19
Verschonung von Betriebsvermögen

1. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden.

2. Der Abzugsbetrag wird „berücksichtigt“, auch wenn er infolge Abschmelzung 0 € betragen hat.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.08.2021 11:26
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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