Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 35)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 22.6.2021, II ZR 140/20
Schadensersatzanspruch gem. § 43 Abs. 2 GmbHG; Verpflichtung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft zur Auskunftserteilung; Darlegungs- und Beweislast

1. Die GmbH trägt in einer Organhaftungsklage nach § 43 Abs. 2 GmbH die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, dass und inwieweit ihr durch das Verhalten ihres Geschäftsführers in seinem Pflichtenkreis ein Schaden entstanden ist. Der Geschäftsführer hingegen trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, ihn kein Verschulden trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.

2. Der GmbH steht gegen ihren ausgeschiedenen Geschäftsführer gem. § 666 BGB i.V.m. §§ 611, 675 BGB ein Anspruch auf Auskunft zu. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Abberufung des Geschäftsführers und Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags fort.
(alle nicht amtl.)


BGH 30.3.2021, XI ZB 3/18
Anforderungen an einen Prospekt über Investitionen in englische Immobilien

Zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV in der vom 1.7.2005 bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung.
(amtl.)


BFH 18.11.2020, I R 25/18
Besteuerung des Einbringungsgewinns II

1. Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Rückwirkungsfiktion). Die Korrektur eines bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids zur Erfassung eines durch die Veräußerung ausgelösten Einbringungsgewinns II gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO setzt aber des Weiteren voraus, dass der Veräußerungstatbestand nach Erlass des zu ändernden Bescheids verwirklicht worden ist.

2. Wird die übernehmende Kapitalgesellschaft innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt, führt dies zu einer Veräußerung des eingebrachten Anteils i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006.
(alle amtl.)


BFH 15.7.2020, I R 33/18
Organschaftsanerkennung bei atypisch stiller Beteiligung des vermeintlichen Organträgers am Handelsgewerbe der vermeintlichen Organgesellschaft

Zur Frage der Organschaftsanerkennung bei atypisch stiller Beteiligung des vermeintlichen Organträgers am Handelsgewerbe der vermeintlichen Organgesellschaft.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.08.2021 11:56
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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