Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 36)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 30.4.2021, 3 Wx 46/21
Zur Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB in das Handelsregister; im vereinfachten Verfahren gegründete UG unter Verwendung des Musterprotokolls

Die Befreiung des Geschäftsführers einer im vereinfachten Verfahren gem. § 2 Abs. 1a GmbHG unter Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls als Einpersonengesellschaft gegründeten UG (haftungsbeschränkt) von den Beschränkungen des § 181 BGB kann nicht im Handelsregister eingetragen werden, wenn der als Anlage zur Anmeldung vorgelegte neu gefasste Gesellschaftsvertrag ersichtlich eine dahin gehende Regelung nicht enthält.
(amtl.)

 

OLG Stuttgart 12.2.2021, 14 AR 5/20
Gerichtsstandbestimmung im Dieselskandal

1. Eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheitert nicht daran, dass für beide Beklagte an verschiedenen Gerichten ausschließliche Gerichtsstände bestehen.

2. Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist aber ausgeschlossen, wenn zwei betroffene Emittenten, für die an verschiedenen Gerichten gem. § 32b Abs. 1 ZPO ein jeweils ausschließlicher Gerichtsstand besteht, wegen je eigener kapitalmarktrechtlicher Pflichtverletzungen als Streitgenossen verklagt werden.
(alle amtl.)

 

BFH 23.3.2021, XI B 69/20
Umsatzbesteuerung eines „räuberischen“ Aktionärs

Ist aus dem Inhalt des klageabweisenden finanzgerichtlichen Urteils, das keine explizite Aussage enthält, dass die Höhe der festgesetzten Steuer nicht zu beanstanden ist, eindeutig zu schließen, dass das Gericht auch die im Klageverfahren „unstreitige“ Höhe der festgesetzten Steuer von Amts wegen tatsächlich und rechtlich überprüft hat, liegt ein Verfahrensfehler („fehlende Urteilsbegründung“) nicht vor.
(amtl.)

 

BFH 1.12.2020 – VIII R 21/17
Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört.
(amtl.)

 

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.09.2021 11:51
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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