Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 42)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 28.1.2021, IX ZR 64/20
Vorsatzanfechtung bei Steuerzahlungen einer GmbH an das Finanzamt; Begleichung der Verbindlichkeiten über Privatkonto des Geschäftsführers

1. Die rechtlichen Wirkungen einer Rechtshandlung treten ein, wenn eine Rechtsposition begründet wird, die ohne Anfechtung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens beachtet werden müsste; auf den Eintritt einer Benachteiligung der Gläubigergesamtheit kommt es nicht an.

2. Wird eine mittelbare Zuwendung gegenüber dem Leistungsempfänger angefochten, die in der Weise bewirkt worden ist, dass ein Geldbetrag auf das Konto einer Zwischenperson überwiesen wurde und diese den Betrag an den Leistungsempfänger durch Überweisung weitergeleitet hat, ist die Wertstellung auf dem Konto des Leistungsempfängers der für die Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung maßgebliche Zeitpunkt.

3. Werden Steuerverbindlichkeiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Zahlungen vom Privatkonto ihres Geschäftsführers beglichen, steht es der Kenntnis des Finanzamts von einer nach den objektiven Umständen anzunehmenden, die Gesamtheit ihrer Gläubiger benachteiligenden Rechtshandlung der GmbH nicht ohne weiteres entgegen, dass der Geschäftsführer infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung für die Verbindlichkeiten haftet.
(alle amtl.)


BGH 18.5.2021, XI ZB 19/18
Darstellung von Risiken der Fremdfinanzierung und von Verflechtungen bei Schifffonds

1. Zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV in der vom 1.7.2005 bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung.

2. Zur Angabe von Verflechtungstatbeständen i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 3, § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV in der vom 1.7.2005 bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung.
(alle amtl.)


OLG Celle 8.7.2021, 8 U 61/21
Kein Versicherungsschutz in einer Betriebsschließungsversicherung für pandemiebedingten Nachfrageeinbruch

1. Der Versicherungsfall einer Betriebsschließung liegt für einen Partyservice nicht vor, wenn am Versicherungsort ausschließlich die Zubereitung von Speisen und kein Verzehr vor Ort erfolgt und die behördliche Schließungsanordnung den Außerhausverkauf sowie Lieferservice ausdrücklich von der Schließung ausnimmt.

2. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger...“, dann ist die nachfolgende Aufzählung der dem Versicherungsschutz unterfallenden Krankheiten und Krankheitserreger abschließender Natur.

3. Eine solche Leistungsbeschreibung ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.
(alle amtl.)


FG Rheinland-Pfalz 30.3.2021, 5 K 2442/17
Steuerliche Behandlung von Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

In den Fällen gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreisforderungen ist keine stichtagsbezogene Ermittlung des Veräußerungsgewinn auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen. Die Kaufpreiszahlungen unterliegen erst im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Besteuerung
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.10.2021 10:32
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite