EU-Parlament nimmt Regeln für mehr Gleichstellung in Vorständen an

Das EU-Parlament hat am 22.11.2022 die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen. Danach müssen alle großen börsennotierten Unternehmen in der EU bis Juli 2026 dafür sorgen, dass es mehr Frauen in ihren Führungsetagen gibt. Mit der Richtlinie sollen transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen erreicht werden.

Nach den neuen Vorschriften soll das Hauptkriterium bei den Auswahlverfahren auch künftig die Leistung sein. Börsennotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssen sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen werden auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form veröffentlicht. Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die Richtlinie nicht.

Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (z.B. Geldbußen) für Unternehmen vorsehen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt. Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2022 16:51
Quelle: EU-Parlament PM vom 22.11.2022

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