Aufsätze
Schockenhoff, Martin, Entstehung und Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Aufsichtsrat, AG 2019, 745-753
Nachdem bei der aktienrechtlichen Organhaftung in den letzten beiden Jahrzehnten der
Vorstand im Mittelpunkt des Interesses stand, entdecken Praxis und Rechtswissenschaft
zunehmend den Aufsichtsrat als Haftungssubjekt. Mit steigender Ausdifferenzierung
der Aufsichtsratspflichten und angesichts spektakulärer Compliance-Vorfälle in der
letzten Zeit steigt die Bereitschaft, Aufsichtsratsmitglieder in Anspruch zu nehmen.
Bei der hier zu besprechenden Entscheidung ging es um verbotene Zahlungen durch den
Vorstand an ein Aufsichtsratsmitglied, das zugleich Aktionär war. Der BGH nutzte den
auf den ersten Blick trivialen Sachverhalt zu grundsätzlichen Ausführungen zur Überwachungspflicht
des Aufsichtsrats, der Zumutbarkeit einer Selbstbezichtigung durch pflichtvergessene
Aufsichtsratsmitglieder und der Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder.
Der Sachverhalt und die Erwägungen des BGH, denen der Autor nicht in allen Punkten
folgt, veranschaulichen, dass sich aus dem komplexen Pflichtengefüge zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat schwierige Haftungs- und Verjährungsfragen ergeben können.
Seibt, Christoph H. / von Rimon, Neda, Monistische SE & Co. KGaA: Einsatzfelder und Antworten auf Praxisfragen, AG 2019, 753-760
Die Beratungspraxis hat in den vergangenen 24 Monaten die hybride Rechtsform der SE &
Co. KGaA mit einer monistischen Leitungsstruktur der Komplementärgesellschaft entwickelt,
um für bestimmte Unternehmenssituationen und Gesellschafterstrukturen eine “optimale“
Rechtsform nutzen zu können. Diese Rechtsform kombiniert nämlich den (potenziellen)
Kapitalmarktzugang mit einem kompetenzschwachen Aufsichtsrat der KGaA (und dementsprechend
einer abgeschwächten Unternehmensmitbestimmung), mit einer von der Kapitalbeteiligung
losgelösten Kontrolle qua Beherrschung der Komplementärgesellschaft und mit den Vorteilen
eines monistischen Verwaltungsrates (und hier insb. einer starken Stellung des Vorsitzenden
des Verwaltungsrates, der regelmäßig nicht geschäftsführender Direktor ist). Obgleich
die Einzelbestandteile der hybriden Rechtsform bereits einer detaillierten wissenschaftlichen
Analyse unterzogen sind, gilt das für die Rechtsform der SE & Co. KGaA mit einem monistischen
Leitungssystem der Komplementärgesellschaft nicht. Hier stehen insb. noch Antworten
auf die Fragen nach einer unternehmensmitbestimmungsfreien Ausgestaltung des Verwaltungsrats
der Komplementär-SE, der Zulässigkeit einer teilweise identischen Personalzusammensetzung
des SE-Verwaltungsrats mit dem KGaA-Aufsichtsrat sowie der Umfang der gesetzlichen
Stimmrechtsverbote aus. Der Beitrag analysiert diese Fragen und führt sie für die
Praxis belastbaren Lösungen zu. Die vorgestellten Lösungen verstärken die Attraktivität
dieser Rechtsform und erlauben gerade auch mittelständischen Familienunternehmen einen
Kapitalmarktzugang bei perspektivisch langfristiger Kontrollabsicherung des Kernaktionärs.
Rechtsprechung
BGH v. 23.7.2019 - II ZB 20/18, Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei einer durch formwechselnde Umwandlung gegründeten
Societas Europaea, AG 2019, 761-764
OLG Dresden v. 17.1.2019 - 8 U 1020/18, Schadensersatzpflicht des Abschlussprüfers, Anforderungen an Bestätigungsvermerk, AG 2019, 764-769
OLG Düsseldorf v. 14.5.2019 - 6 AktG 1/18, Streitwert im Freigabeverfahren, Überschreitung des Regelstreitwerts, Beschwerde gegen
die Festsetzung des Streitwerts, AG 2019, 770-772
OLG Stuttgart v. 12.6.2019 - 20 U 1/16, Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten; Zurechnung von Stimmrechten, AG 2019, 772-774
OLG Stuttgart v. 1.3.2019 - 1 W 42/18, Verweigerung der Vorlage von Urkunden durch eine juristische Person, Dieselskandal, AG 2019, 774-776
Rechts-Report
Reich, Sandra, Finanzanlagenvermittler zukünftig unter Aufsicht der BaFin, AG 2019, R292
Jaschinski, Julian / Wentz, Jasper, BaFin: PSD2 – Erleichterungen bei Kundenauthentifizierung, AG 2019, R293-R294
Scheffler, Eberhard, Elektronische Finanzberichterstattung, AG 2019, R294
Kapitalmarkt-Report
Gajo, Marianne, Börse Hongkong will Londoner Börse übernehmen, AG 2019, R294
Gajo, Marianne, Luxemburger Börse verstärkt Zusammenarbeit mit China, AG 2019, R294-R295
Gajo, Marianne, Börsen der Region “Drei Meere“ planen gemeinsamen Index, AG 2019, R295
Gajo, Marianne, Moskauer Börse unterzeichnet Vereinbarung mit Rohstoffbörse Zhengzhou, AG 2019, R295
Gajo, Marianne, Börse Shenzhen und Regierungsbüro für Nuklearenergie arbeiten zusammen, AG 2019, R296
Gajo, Marianne, Thailändische Börse unterzeichnet Vereinbarung mit Elektrizitätserzeugungsbehörde, AG 2019, R296
Branchen- und Unternehmens-Report
Müller, Marion, Der Markt für IT-Dienstleister, AG 2019, R296-R297
Müller, Marion, Der deutsche Markt für Unterhaltungselektronik im 1. Halbjahr 2019, AG 2019, R297-R298
Müller, Marion, Umsatz der Sicherheitsbranche nimmt zu, AG 2019, R298
Müller, Marion, Strategische Kostentransformation 2019, AG 2019, R298-R299
Schlienkamp, Christoph, CEWE Stiftung & Co. KGaA, AG 2019, R299-R300
Schlienkamp, Christoph, Symrise AG, AG 2019, R300-R301
Bibliothek
Melkko, Katharina, Zeitschriftenspiegel, AG 2019, R302