Bundesregierung

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

Die Bundesregierung hat Ende April einen Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze vorgelegt.

Mit diesem sollen mehrere Finanzmarktgesetze und -verordnungen im Wesentlichen vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Vorgaben geändert werden. So wird z.B. das WpPG aufgrund der Vorgaben der EU-Prospektverordnung (VO 2017/1129) so angepasst, dass der Schutz der Anleger durch Transparenzvorgaben in Form eines dreiseitigen Wertpapier-Informationsblatts für Angebote ab 100.000 bis 8 Mio. Euro erfolgt.
Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.05.2018 10:29
Quelle: BR-Drucks. 147/18

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