Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 16)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 16.2.2021, II ZB 25/17
Keine Berufung einer britischen Limited auf Niederlassungsfreiheit nach Brexit

1. Bei der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist das zum Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeentscheidung geltende Recht anzuwenden, auch, wenn das Gericht der Vorinstanz dieses Recht noch nicht berücksichtigen konnte, weil es erst im Rechtsmittelverfahren zu einer Änderung der Rechtslage kam.

2. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und mit Ablauf des im Austrittsabkommens bestimmten Übergangszeitraums zum 31.12.2020 findet das Unionsrecht keine Anwendung – weder in Gestalt des Primär- noch des Sekundärrechts – mehr auf britische Gesellschaften.(alle nicht amtl.)


OLG Frankfurt v. 11.1.2021, WpÜG 1/20
Zu der Voraussetzung der Liquidität von Aktien als Gegenleistung i.S.v. § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG

1. Eine Aktie ist dann liquide i.S.d. § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn sie als Vermögensgegenstand – jedenfalls fast – so gut wie ein Geldbetrag in Euro ist, also ohne weiteres und jederzeit – insb. zeitnah zu deren Übereignung in Vollzug eines Übernahmeangebots – verkauft („liquidiert“) werden kann und bei einem Verkauf an der Börse kurz nach Vollzug des Übernahmeangebots nach regelmäßigem Verlauf davon ausgegangen werden kann, dass der Aktionär den nach § 31 Abs. 1 Satz 2 WpÜG i.V.m. §§ 3–7 WpÜG-AngVO als angemessen bestimmten Wert der ursprünglich von ihm gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft erzielen wird.

2. Liquide in diesem Sinne sind in jedem Falle solche Aktien, welche die Voraussetzungen von Art. 22 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1287/2006 (Finanzinstrumente-Aufzeichnungspflicht-Durchführungs-VO, Ehemals MiFiD-VO) erfüllen.

3. Offensichtlich i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG ist ein Verstoß gegen Vorschriften des WpÜG, wenn die BaFin einen solchen innerhalb des gesetzlichen Prüfungszeitraums feststellen kann, wobei sie auch ihr zugängliche Informationen außerhalb der Angebotsunterlage heranziehen kann.
(alle amtl.)


OLG Stuttgart 24.3.2020, 10 U 496/19
Keine Gehilfenhaftung des Lieferanten der Steuerungssoftware im Dieselskandal

Die Lieferung der Software für Steuergeräte in Kraftfahrzeugen, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, stellt als sog. neutrales Geschäft keine Beihilfe zur Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten des Kraftfahrzeugherstellers dar, der die fragliche Software in seine Fahrzeuge eingebaut hat.
(nicht amtl.)


BFH 17.6.2020, I R 56/17
Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

Zur Vertragsauslegung bei Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie der Bindung des Revisionsgerichts an die tatrichterliche Würdigung.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.04.2021 10:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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