Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 22)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht

BayObLG 19.5.2020, 1 AR 42/20
Vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebs durch UG; Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

Hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihre Geschäftstätigkeit im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vollständig eingestellt und verweist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk die vom Eröffnungsantrag betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat, das Verfahren an das Gericht, in dessen Bezirk der Aufbewahrungsort der Geschäftsbücher der Schuldnerin lediglich vermutet wird, so bindet die Verweisung wegen objektiver Willkür nicht.
(amtl.)


OLG Hamm 16.12.2020, 8 U 42/20
Zur Auslegung der Regelung in Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, dass Parteien zu festgelegtem Zeitpunkt in Vertragsverhandlungen über zusätzlichen Vergütungsbaustein eintreten werden

1. Zur Auslegung der Regelung in einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, dass die Parteien zu einem festgelegten Zeitpunkt in Vertragsverhandlungen über einen zusätzlichen langfristigen Vergütungsbaustein für den Geschäftsführer eintreten werden.

2. Für die Auslegungsregel in § 612 Abs. 2 BGB ist kein Raum, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen haben, die Bedeutung der Vereinbarung aber umstritten ist. Dieser Streit ist nach allgemeinen Auslegungsregeln zu klären.

3. Die vertragliche Regelung, die Parteien werden in Verhandlungen über einen Vergütungsbestandteil eintreten, begründet eine entsprechende Verpflichtung der Vertragsparteien. Daraus folgt aber keine Einigungspflicht, so dass aus dem Scheitern der Verhandlungen keine Pflichtverletzung des Dienstberechtigten abgeleitet werden kann. In dem Fall kann auch die Kausalität einer – unterstellten – Pflichtverletzung für den behaupteten Vergütungsschaden nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden.
(alle amtl.)


BFH 16.7.2020, IV R 30/18
Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.06.2021 10:56
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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