Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 26)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Brandenburg 15.12.2020, 6 U 172/18
Zur Prüfung der Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots des GmbH-Geschäftsführers

1. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers ist zweistufig zu prüfen: Auf der ersten Stufe erfolgt die Prüfung, ob für dieses ein berechtigtes Interesses der GmbH besteht. Auf der zweiten Stufe folgt die Prüfung der Angemessenheit seiner räumlichen, gegenständlichen und zeitlichen Grenzen. §§74 ff. HGB finden keine Anwendung.

2. Der Nichtigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots steht nicht entgegen, dass als Gegenleistung für dessen Beachtung eine Karenzentschädigung versprochen wird.

3. Beruht die Nichtigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf einem Wirksamkeitshindernis, das der Sphäre einer der Vertragsparteien zuzurechnen ist, kann sich diese wegen mangelnder Aufklärung des anderen Vertragsteils bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig machen.
(alle nicht amtl.)

 

OLG Stuttgart 7.8.2020, 20 U 6/17
Anfechtbarkeit der Aufsichtsratswahl bei Verletzung der Treuepflicht

1. Bei einem Verstoß gegen die Treuepflicht ist die Stimmabgabe unwirksam und der darauf fußende Beschluss der Hauptversammlung anfechtbar.

2. Die Aktionäre müssen die Treuepflicht auch bei der Entscheidung über die Wahl oder die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats beachten.

3. Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds verstößt gegen die Treuepflicht, wenn der Gewählte sich schwerer schuldhafter Pflichtverletzungen, etwa bei der Bestellung der Abschlussprüfer oder der Einberufung der Hauptversammlung schuldig gemacht hat.
(alle nicht amtl.)

 

OLG Stuttgart 16.12.2020, 20 U 6/17
Verletzung der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats als Grund für Treuepflichtverstoß bei Aufsichtsratswahl

1. Die Aktionäre trifft eine Treuepflicht nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber den Mitgesellschaftern.

2. Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds verstößt gegen die Treuepflicht, wenn der Gewählte langjährig gezeigt hat, die Geschäftsführung des Vorstandes nicht i.S.d. § 111 Abs. 1 AktG überwachen zu wollen.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 18.8.2020, VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf Zollverwaltung; Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmen

1. Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gem. Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen.

2. Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten nach dem MiLoG zu dulden.
(alle amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.06.2021 14:17
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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