Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 11)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 26.1.2022, IV ZR 144/21
Zusatzbedingungen des Versicherers für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung)

1. Nach § 2 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 1 ZBSV 08 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 08, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID 19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt.

2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 08 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
(alle amtl.)


OLG Bremen 14.12.2021, 2 W 31/21
Anforderungen an den Beglaubigungsvermerk der Vollmacht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages einer GmbH

Im Zuge der Prüfung, ob die GmbH ordnungsgemäß errichtet ist, kann das Registergericht verlangen, dass der Beglaubigungsvermerk zur notariell beurkundeten Vollmacht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages den erklärenden Vollmachtgeber in einer solch individualisierten Weise ausweist, dass das Registergericht hinreichend sicher feststellen kann, dass der vertretene Gesellschafter und nicht etwa eine namensgleiche Person die Vollmacht erteilt hat.
(amtl.)


BFH 1.7.2021, VIII R 15/20
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen „Spin-Off“ ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger; Abspaltung in Auslandsfällen („eBay-Fall“)

1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. „Spin-Off“ Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt.

2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ ist nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG steuerneutral, wenn die „wesentlichen Strukturmerkmale“ einer Abspaltung i.S.d. § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV gebietet eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auch auf ausländische Vorgänge.

3. Der Begriff der „Abspaltung“ i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ist typusorientiert auszulegen. Danach ist in Drittstaatenfällen ein gesetzlicher Vermögensübergang durch partielle Gesamtrechtsnachfolge nicht erforderlich (entgegen BMF-Schr. v. 18.1.2016, BStBl. I 2016, 85 Rz. 115 i.V.m. BMF, Schr. v. 11.11.2011, BStBl. I 2011, 1314 Rz. 01.36). Entscheidend bei einer „Abspaltung“ i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ist, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen „zeitlichen und sachlichen Zusammenhang“ mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.
(alle amtl.)


FG Düsseldorf v. 16.11.2021, 6 K 2196/17 K,G,F
Pensionszusage durch Entgeltumwandlung; fehlende Relevanz der Prüfungskriterien der Erdienbarkeit, der Probezeit und der Wartezeit

1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage gem. BFH v. 7.3.2018 (BFH v. 7.3.2018 – I R 89/15, GmbHR 2018, 878) regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.

2. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig auch nicht an der fehlenden Probezeit.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.03.2022 11:19
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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