Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 15)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BAG 8.2.2022, 9 AZB 40/21
Zur Bindungswirkung eines im Verfahren auf Bestellung eines Prozessvertreters nach § 57 ZPO ergangenen Verweisungsbeschlusses für das anschließende Hauptsacheverfahren; Status eines GmbH-Geschäftsführers

1. Ein im Verfahren auf Bestellung eines Prozessvertreters nach § 57 ZPO ergangener Verweisungsbeschluss entfaltet keine bindende Wirkung für das sich anschließende Hauptverfahren.

2. Das Anstellungsverhältnis eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ist in aller Regel als freies Dienstverhältnis und nicht als Arbeitsverhältnis einzustufen.

3. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche Person, sondern eine im Arbeitgeberlager stehende Person.
(alle amtl.)

 

OLG Schleswig 12.5.2021, 9 U 72/20
Haftung der Vorstandsmitglieder für Zahlungen nach Eintritt der Überschuldung der Gesellschaft

1. Eine Fortführungsprognose, die nach § 19 InsO die Annahme der Überschuldung der Gesellschaft ausschließt, muss grundsätzlich auf einem Ertrags- und Finanzierungsplan mit einem schlüssigen und umsetzbaren Unternehmenskonzept beruhen, der sich auf einen angemessenen Zeitraum von ein bis zwei Jahren bezieht.

2. Erforderlich ist dafür grundsätzlich für diesen Zeitraum ein detaillierter Ertrags- und Finanzierungsplan; etwas anderes gilt nur, wenn konkrete und belastbare Anhaltspunkte für die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft bestehen.
(alle nicht amtl.)

 

BGH 21.9.2021, XI ZB 30/19
Keine Feststellungsfähigkeit der Art und Weise der Prospektdarstellung im Kapitalanleger-Muster-verfahren

Der Verkaufsprospekt ist kein Unternehmensdatum; die Art und Weise seiner Darstellung ist nicht feststellungsfähig.
(amtl.)

 

BFH 1.9.2021, II R 8/19
Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen

1. Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts.

2. Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt.

3. Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen.
(alle amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.04.2022 11:07
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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