Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 28)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 29.11.2021, 22 W 58/21
Keine Befugnis eines Gesellschafters zur Erstellung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG und zur Einreichung zur Aufnahme in den Registerordner

Ein Gesellschafter ist zur Erstellung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG und zur Einreichung zur Aufnahme in den Registerordner nicht befugt. Dies gilt auch dann, wenn er eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, nach der die Gesellschaft zur Einreichung einer Liste mit diesem Inhalt verpflichtet wird.
(amtl.)


OLG Karlsruhe 27.4.2022, 1 W 71/21 (Wx)
Zur Bestellung eines Notgeschäftsführers, wenn GmbH aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen geschäftsführerlos wird

1. Ist oder wird eine GmbH aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen geschäftsführerlos, also führungslos (vgl. § 35 Abs. 1 GmbHG) und ist die Gesellschafterversammlung nicht in der Lage, einen Geschäftsführer zu bestellen, so kann auf Antrag durch das Registergericht am Sitz der Gesellschaft in dringenden Fällen ein Notgeschäftsführer bestellt werden.

2. Ein dringender Fall für die Bestellung eines Notgeschäftsführers liegt nur dann vor, wenn die Gesellschaftsorgane selbst nicht in der Lage sind, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen und der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Notgeschäftsführerbestellung Schaden drohen würde oder eine alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden würde.

3. Die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers ist dabei immer „ultima ratio“ und kommt nur in Betracht, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu beseitigen.
(alle nicht amtl.)


BFH 16.7.2020, IV R 30/18
Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.07.2022 11:28
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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