Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 34)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 25.1.2022, II ZR 215/20
Die Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsleiter einer Gesellschaft polnischen Rechts mit COMI in Deutschland

Die Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts obliegt dem Tatrichter auch insoweit, als von ihm die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union abhängt.
(amtl.)


OLG Stuttgart 17.2.2022, 16 UF 108/21
Gesellschaftlicher Ausgleichsanspruch durch Auseinandersetzung einer BGB-Außengesellschaft

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer vereinbarten freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und kein Ausgleich entsprechend einer hälftigen Gewinnbeteiligung erfolgt.

2. Dies gilt jedoch nur für die Zeit bis zur Trennung der Eheleute. Ab der Trennung besteht kein Anlass mehr für die Vermutung einer abweichenden Vereinbarung über die Gewinnverteilung. Vielmehr ist ab diesem Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Grundregel der hälftigen Beteiligung am Gewinn/Verlust gem. § 722 Abs. 1 BGB einschlägig ist. Soweit ein Ehegatte/Gesellschafter nach der Trennung mehr entnommen hat, als seinem Gewinnanteil entsprach, hat ein Ausgleich zu erfolgen.
(alle amtl.)


OLG Stuttgart 1.12.2021, 20 Kap 1/21
Zur Bestimmung eines Privatanlegers als Musterkläger

Einigt sich ein namhafter Anteil der Kläger aller ausgesetzten Verfahren im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens darauf, dass einer von ihnen die Rolle des Musterklägers übernehmen soll, ist dies ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Eignung des ausgewählten Klägers, das Musterverfahren unter Berücksichtigung der Interessen der Beigeladenen angemessen zu führen.
(nicht amtl.)


BFH 23.11.2021, I R 5/18
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften i.H.v. weniger als 10 % (Streubesitzbeteiligungen) stammen, der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden, wenn und soweit diese Dividenden in einem vorangegangenen Ermittlungsschritt von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind, während hinsichtlich solcher Dividenden, die aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat stammen, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer kein Abzug und folglich auch keine (Wieder-)Hinzurechnung der Dividenden stattfindet?
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.08.2022 11:02
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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