Heft 20 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der AG (Heft 20, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Löbbe, Marc / Fischbach, Jonas, Die Business Judgment Rule bei Kollegialentscheidungen des Vorstands, AG 2014, 717-729
    Vor dem Hintergrund der hohen praktischen Bedeutung von Kollegialentscheidungen in der Organhaftungspraxis geht der Beitrag der Frage nach, welche Besonderheiten bei der Anwendung der Business Judgment Rule auf Entscheidungen bestehen, an denen mehr als ein Entscheidungsträger beteiligt ist. Dazu werden zunächst die Grundprinzipien der Organhaftung bei Kollegialentscheidungen herausgearbeitet und anschließend die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Business Judgment Rule erörtert. Dabei wird aufgezeigt, welche Rechtsfragen sich bei der Anwendung des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG auf Kollegialentscheidungen stellen und wie diese unter Berücksichtigung der zuvor entwickelten Grundsätze zu lösen sind.
  • Polte, Marcel / Haider-Giangreco, Bettina, Die Vollversammlung der Aktiengesellschaft, AG 2014, 729-736
    Die Erscheinungsformen der Hauptversammlung decken in der Praxis ein weites Spektrum ab. Am einen Ende dieser Bandbreite stehen große Publikumshauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften, am anderen Ende sog. Voll- oder Universalversammlungen weniger Aktionäre bzw. eines Alleinaktionärs. Auch in diesen Fällen sind die Gesellschaften darauf angewiesen rechtswirksame Beschlüsse zu fassen, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen des AktG genügen. Das AktG berücksichtigt zwar bei Hauptversammlungen im kleinen Kreis das praktische Bedürfnis nach Erleichterungen durch entsprechende Regelungen (z.B. in §§ 121 Abs. 6, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG). Dennoch bestehen in der Praxis eine Reihe von Unsicherheiten hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen. Diese Zweifelsfragen beleuchtet der vorliegende Beitrag.
  • Klöhn, Lars / Bartmann, Niklas, Kapitalmarktkommunikation über soziale Medien, Verbreitung, ökonomischer Hintergrund und Rechtsrahmen in Deutschland, AG 2014, 737-748
    Emittenten können soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter nutzen, um die Informationseffizienz ihrer Aktienkurse zu erhöhen, die Handelskosten zu senken und die Liquidität ihrer Aktienmärkte zu steigern. Der nachstehende Beitrag entfaltet – nach einem konzisen rechtsvergleichenden Seitenblick – die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Kapitalmarktkommunikation über soziale Medien in Deutschland gelten. Dabei geht es vor allem um drei Fragen: Können Emittenten ihre Ad-hoc-Pflicht auf Twitter und Facebook erfüllen? Erlangen Informationen allein durch die Publikation auf solchen Webseiten öffentliche Bekanntheit im Sinne des deutschen Insiderrechts, so dass sie zum Handel genutzt werden dürfen? Was ist bei der Bekanntgabe nicht veröffentlichungspflichtiger Informationen zu beachten, etwa von Informationen ohne Kursrelevanz?

Rechtsprechung

  • BGH v. 19.8.2014 - XI ZB 12/12, Kapitalanleger-Musterverfahren, Umdeutung einer Rechtsbeschwerde, AG 2014, 749-750
  • BGH v. 19.8.2014 - XI ZB 12/12, Kapitalanleger-Musterverfahren, Tod eines Beigetretenen, AG 2014, 750-751
  • BGH v. 8.7.2014 - II ZR 174/13, Übernahme strafrechtlicher Sanktionen gegen Vorstandsmitglieder durch die Gesellschaft, AG 2014, 751-754
  • OLG Celle v. 4.6.2014 - 9 W 80/14, GmbH-Konzern, Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim herrschenden Unternehmen, AG 2014, 754-755
  • OLG Düsseldorf v. 12.5.2014 - I-26 W 7/14 (AktE), Auskunftsrecht, Entscheidung über Zulassung der Beschwerde, AG 2014, 755-756

Rechts-Report

  • Morlin, János, Anlegerschutz bei eingebetteten Derivaten, AG 2014, R299-R300
  • Jahn, Joachim / , , 70. Deutscher Juristentag fasst Beschlüsse: Aktionäre sollen Haftung der Vorstände begrenzen dürfen, AG 2014, R300-R304
  • Scheffler, Eberhard, Neue Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung, AG 2014, R304-R305
  • Müller, Carolina, Grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen – Konsultation der EU-Kommission, AG 2014, R305-R306

Kapitalmarkt-Report

  • Oberdörster, Tatjana, (Vermeintliche) Weiterentwicklung der Berichterstattung – Brauchen wir in Deutschland tatsächlich einen “Integrated Report“?, AG 2014, R306-R307
  • Mai, Stefan, Studie zeigt erhebliches zusätzliches Sparpotential durch die EZB-Initiative TARGET2-Securities, AG 2014, R307-R308
  • Gajo, Marianne, Siebenjähriges Bestehen von NewConnect, AG 2014, R308
  • Gajo, Marianne, Norexeco erhält Lizenz als Forstwirtschaft- und Papierbörse, AG 2014, R308
  • Gajo, Marianne, Options Industry Council und Derivatemarkt Istanbul kooperieren, AG 2014, R308-R309
  • Gajo, Marianne, EEX startet Transparenz-Website, AG 2014, R309
  • Gajo, Marianne, Chinesische Börsen planen Shanghai-Hongkonger Aktienverbindung, AG 2014, R309
  • Gajo, Marianne, Indische Börse MCX-SX heißt jetzt Metropolitan Stock Exchange of India, AG 2014, R309

Branchen- und Unternehmens-Report

  • Müller, Marion, Soziale Medien verlieren im Handel an Bedeutung, AG 2014, R309-R310
  • Müller, Marion, Die deutsche Haushaltsgerätebranche, AG 2014, R310-R311
  • Müller, Marion, Nahezu jeder vierte Bundesbürger liest E-Books, AG 2014, R311
  • Schlienkamp, Christoph, Bastei Lübbe AG, Konzernabschluss zum 31.3.2014, AG 2014, R311-R312
  • Schlienkamp, Christoph, Krones AG, Konzernabschluss zum 31.12.2013, AG 2014, R312-R314

Bibliothek

  • Lange, Barbara, Neuerscheinungen, AG 2014, R314
  • Schoppe, Bastian, Zeitschriftenspiegel, AG 2014, R314-R315

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.10.2014 16:40