Heft 07 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der AG (Heft 7, Erscheinungstermin: 5. April 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

de Raet, Tobias, Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei der Beratung von Aktiengesellschaften und ihren Organmitgliedern durch denselben Rechtsanwalt, AG 2016, 225-235

Wer ist mein Mandant? Diese vermeintlich triviale Frage ist für Rechtsanwälte bei der Beratung von Aktiengesellschaften von entscheidender Bedeutung. Gegenstand von aktienrechtlichen Mandaten können sowohl Rechtsfragen sein, welche ausschließlich die Aktiengesellschaft selbst betreffen, als auch Rechtsfragen, die – zusätzlich oder ausschließlich – Vorstand, Aufsichtsrat und/oder einzelne Mitglieder dieser beiden Organe betreffen. Im nachfolgenden Beitrag wird erörtert, was Rechtsanwälte in derartigen Konstellationen zu beachten haben, um nicht gegen das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen zu verstoßen.

Verse, Dirk A. / Baum, Marcus, Mehrfachmandate in der monistischen SE, AG 2016, 235-239

In der monistischen SE können Verwaltungsratsmitglieder in den Grenzen des § 40 Abs. 1 Satz 2 SEAG zugleich zu geschäftsführenden Direktoren bestellt werden. Können diese “geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder“ darüber hinaus in Personalunion auch Geschäftsleiter von nachgeordneten Konzerngesellschaften sein? Oder steht dem die Inkompatibilitätsregel des § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SEAG entgegen? Der Beitrag geht dieser Frage nach und zeigt, dass letztere Vorschrift nur in Bezug auf nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder Geltung beanspruchen kann.

Kommentar

Bader, Hermann Georg, Iudex non calculat sed inspicet tabula pretiorum, AG 2016, 239-242

Die “Magnetar/McKesson“-Entscheidung des OLG Frankfurt stellt klar, dass auch der bei einem indirekten Erwerb von Aktien über Derivate bezahlte Preis für den Mindestpreis eines öffentlichen Übernahmeangebots maßgebend ist. Einzelfragen zur Wandlung des Derivats in die zugrundeliegenden Aktien und zur Preisberechnung mussten nicht entschieden werden, lassen sich aber aus dem Schutzzweck des WpÜG ableiten. Im wirtschaftlichen Ergebnis widerspricht die Entscheidung der Billigung des Celesio-Übernahmeangebots durch die BaFin. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob komplexe übernahmerechtliche Fragen nicht besser von einem Gremium erfahrener Marktteilnehmer beantwortet werden sollen, das etwa nach dem Vorbild des Londoner Takeover Panels organisiert werden könnte.

Rechtsprechung

  • BGH v. 28.1.2016 - III ZB 88/15, Kein Kapitalanleger-Musterverfahren bei verjährten Forderungen, AG 2016, 242-244
  • BGH v. 8.12.2015 - XI ZR 488/14, Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubigerversammlung, AG 2016, 244-245
  • BFH v. 18.8.2015 - I R 88/13, Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe, AG 2016, 246-248
  • OLG Düsseldorf v. 10.9.2015 - I-26 W 3/15 (AktE), Richterablehnung im Spruchverfahren, AG 2016, 248-249
  • OLG Frankfurt v. 19.1.2016 - 5 U 2/15, Anwendung des WpÜG auf Wandelschuldverschreibungen, Angemessenheit der Gegenleistung bei Übernahmeangebot, AG 2016, 249-252
  • OLG Frankfurt v. 11.5.2015 - 5 U 177/14, Insolvenz der AG, Beschlussmängelverfahren, Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung, AG 2016, 252-254
  • OLG Köln v. 4.12.2015 - 18 U 149/15, Auskunftsanspruch des besonderen Vertreters, AG 2016, 254-257
  • LG Heidelberg v. 30.12.2015 - 12 O 7/15 KfH, Auskunftsanspruch einer AG gegen ihre Aktionäre, AG 2016, 257-259

Buchbesprechungen

Hippeli, Michael, Übernahmerecht und Aufsicht, AG 2016, 259-260

Rechts-Report

Buchmann, Robert D., Zur Streitwertbestimmung in Widerrufsfällen eines Verbraucherdarlehensvertrages – schafft der BGH Klarheit?, AG 2016, R99-R100

Scheffler, Eberhard, Neue Deutsche Rechnungslegungs-Standards, AG 2016, R100-R101

Scheffler, Eberhard, Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung, AG 2016, R101-R102

Kapitalmarkt-Report

Gajo, Marianne, Mögliches Übernahmeangebot für Londoner Börse durch Intercontinental Exchange, AG 2016, R102

Gajo, Marianne, Deutsche Börse und Wiener Börse verlängern Technologievertrag, AG 2016, R102

Gajo, Marianne, Nasdaq übernimmt International Securities Exchange, AG 2016, R102-R103

Gajo, Marianne, Südosteuropäische Energiebörse startet serbischen Day-Ahead-Markt, AG 2016, R103

Gajo, Marianne, Börse Moskau verkauft restlichen Anteil an ukrainischer Börse, AG 2016, R103

Gajo, Marianne, Börse Istanbul ist am schnellsten wachsender Derivatemarkt weltweit, AG 2016, R103-R104

Gajo, Marianne, Börse Tel Aviv kooperiert mit Edison Investment Research, AG 2016, R104

Branchen- und Unternehmens-Report

Müller, Marion, Datenströme tragen mehr zum weltweiten Wachstum bei als Warenverkehr, AG 2016, R104-R105

Müller, Marion, Deutscher ITK-Markt überschreitet 160-Milliarden-Marke, AG 2016, R105

Müller, Marion, Globale Smartphone-Verkäufe nahmen im 4. Quartal 2015 stark zu, AG 2016, R105-R106

Schlienkamp, Christoph, Axel Springer SE, AG 2016, R106-R107

Schlienkamp, Christoph, Gerresheimer AG, AG 2016, R107-R109

Bibliothek

Lange, Barbara, Neuerscheinungen, AG 2016, R109

Hörpel, Stefanie, Zeitschriftenspiegel, AG 2016, R110-R111

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 16.11.2017 11:51