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Aktuell in der AG
Die Stimmrechtszurechnung gehört zu den praktisch bedeutsamsten Regelungen des Übernahmerechts. In seinen Postbank II-Urteilen (BGH v. 13.12.2022 – II ZR 9/21und BGH v. 13.12.2022 – II ZR 14/21, AG 2023, 394) hat der BGH sich nun zu zentralen Fragen einzelner Zurechnungstatbestände geäußert. Dessen Auslegung führt bei wenig überzeugender Begründung zu einer Ausweitung der Stimmrechtszurechnung unter unbestimmten Kriterien. Die Rechtsunsicherheit erhöht sich dadurch für zahlreiche M&A-Transaktionsstrukturen.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

EuG v. 17.5.2023 - T-321/20
Das EuG hat die Klage des deutschen Stadtwerks enercity gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von E.ON-Erzeugungsanlagen durch RWE als unzulässig abgewiesen. Das Gericht äußerte sich dabei zur bislang nicht entschiedenen Frage der Beweislast hinsichtlich des Versands eines Fragebogens durch die Kommission zur Durchführung einer Marktbefragung.

EuG v. 17.5.2023 - T-312/20
Das EuG hat die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von Vermögenswerten von E.ON durch RWE abgewiesen. Ein Tausch von Vermögenswerten zwischen unabhängigen Unternehmen stelle keinen „einzigen Zusammenschluss“ dar.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.5.2023 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben „Ertragsteuerliche Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte“ vom 26.7.2013 (BStBl I 2013, 939) aufgehoben.

OLG Köln v. 2.3.2023 - 18 U 188/21
Der Verbraucherbegriff ist eng auszulegen, so dass für die Frage, ob eine Person als Verbraucher gehandelt hat, maßgeblich die Stellung dieser Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht ihre subjektive Stellung ist. Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 GRB kann im Fall der wirksamen Kündigung der Genussrechtsbeteiligung der Genussrechtsinhaber die Rückzahlung der Genussrechte zu 100 % des Nennbetrags abzüglich eines etwaigen Verlustanteils gem. § 5 GRB (Rückzahlungsbetrag) verlangen.

Die EU erschwert Kriminellen die Umgehung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften mittels Kryptowährungen. Der Rat hat am 16.5.2023 aktualisierte Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers angenommen, indem der Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.

Die EU führt einen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Der Rat hat am 16.5.2023 die  Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) angenommen und damit erstmals einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene für diesen Sektor festgelegt.

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

EuG v. 10.5.2023 - T-34/21 u.a.
Das EuG erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von Deutschland im Kontext der Covid-19-Pandemie geplante Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. € genehmigt wurde. Der Kommission sind mehrere Fehler unterlaufen, und zwar insbesondere, indem sie erstens angenommen hat, die Lufthansa sei nicht in der Lage, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen, zweitens keinen Mechanismus verlangt hat, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen wird, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen, drittens eine beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint hat und viertens bestimmte Verpflichtungen akzeptiert hat, die nicht gewährleisten, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

OLG Brandenburg v. 21.3.2023 - 3 U 81/20
Dass es sich bei diesem Vertrag um einen Treuhandauftrag des Darlehensnehmers an den Treuhänder handelte, ergab sich schon daraus, dass dieser die Sicherheit, auf deren treuhänderische Verwaltung es zur Sicherheit des Treugebers ankam, zu leisten hatte und zudem die Vergütung des Treuhänders trug. § 43 a Abs. 4 BRAO setzt voraus, dass der Rechtsanwalt bei beiden Tätigkeiten im Kernbereich der rechtsbesorgenden anwaltlichen Tätigkeit handelt.

FG Düsseldorf v. 20.9.2022 - 6 K 3431/16 K
Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen bei einem Finanzunternehmen der Erwerb von eigenen Anteilen und Anteilen an Spezial-Investmentfonds als Erwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. angenommen werden kann (Eigenhandelsabsicht als "innere Tatsache"). Zu prüfen war, ob der Erwerb eigener Anteile und der Erwerb von Anteilen an Spezial-Investmentfonds unter die Ausnahmevorschrift des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der Fassung der Jahre 2004 bis 2008 fiel.

Der Vermittlungsausschuss hat sich am 9.5.2023 auf Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Aktuell in der AG
Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie führte im Spruchverfahren neben Anpassungen wegen der grenzüberschreitenden Umwandlungen zu weiteren Veränderungen, etwa mit der Gewährung weiterer Aktien statt einer baren Zuzahlung und beim Antrag der Anteilsinhaber eines übernehmenden Rechtsträgers zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Neu wird insbesondere die sogenannte mehrheitskonsensuale Schätzung durch das Gericht geregelt.

FG Berlin-Brandenburg v. 16.11.2022 - 11 K 12212/13
Das FG Berlin-Brandenburg hat vorliegend im zweiten Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.

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OLG Frankfurt a.M. v. 19.4.2023 - 13 U 82/22
Wer das Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen investiert, haftet nicht für entgangenen Gewinn, wenn es bei Umwechslungen zwischen den Währungen (Ethereum/Bitcoin) zu Kursverlusten kommt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen Praxishinweis entwickelt, der Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereitstellt. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die seit Jahresbeginn durch die sog. Level-II-Anforderungen konkretisiert werden.

BGH v. 30.3.2023 - IX ZR 121/22
Der aktienrechtliche Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers schließt eine Insolvenzanfechtung nicht aus. Eine Dividendenzahlung an den Aktionär ist nicht deshalb unentgeltlich, weil der zugrundeliegende Gewinnverwendungsbeschluss infolge der (späteren) Ersetzung des Jahresabschlusses seine Wirkung verliert.

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Aktuell in der AG
Die EU-Umwandlungsrichtlinie (UmwRL) führt erstmals europaweit ein einheitliches Regelungsregime für die grenzüberschreitende Spaltung sowie für den grenzüberschreitenden Formwechsel ein und ändert die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) ist nun am 1.3.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen des UmRUG zur grenzüberschreitenden Spaltung werden im Folgenden näher vorgestellt und bewertet. Vorab soll die bisherige Rechtslage hinsichtlich der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Spaltung vor Implementierung der UmwRL skizziert werden.

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BGH v. 24.4.2023 - VIa ZR 1517/22
Die in den AGB einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und ist unwirksam.

Das EU-Parlament hat am 20.4.2023 die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt.

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BGH v. 14.3.2023 - XI ZR 420/21
Ein im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen Darlehensvertrag geschlossener Zinssatz-Swap-Vertrag mit fester Laufzeit ist weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ordentlich kündbar. Wenn die Bank für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zinssatz-Swap-Vertrags den negativen Marktwert als Ablösebetrag verlangt, stellt dies keine Erschwerung i.S.d. § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB hinsichtlich des ordentlichen Kündigungsrechts betreffend den Darlehensvertrag dar.

BGH v. 8.2.2023 - 2 StR 204/22
Der BGH hat die Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels aufgehoben. Die Revisionen der Banker sowie der beteiligten vermögensverwaltenden Gesellschaft eines der beiden Angeklagten hatten wegen eines jeweils identischen Verfahrensfehlers Erfolg.

Aktuell in der AG
Seit der Hauptversammlungssaison 2021 findet sich in deutschen Aufsichtsräten mitunter der Posten eines sog. Lead Independent Directors. Diesem soll innerhalb des Aufsichtsrats eine hervorgehobene Stellung zukommen. Unter anderem sollen ihm mehrere Ausschussmitgliedschaften sowie besondere Teilhabe- und Koordinierungsrechte zustehen und er soll als Ansprechpartner für Investoren und andere Marktteilnehmer zur Verfügung stehen. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Gründe für die Etablierung dieses neuen Akteurs, beleuchtet die ihm in der Praxis bislang zugewiesenen Rechte und Pflichten und lotet aus, inwieweit das Aktiengesetz einem solchen Posten Grenzen setzt.

Die Bundesregierung hat am 5.4.2023 die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf soll das geltende Wettbewerbsrecht fortentwickeln und die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitern. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.

BGH v. 2.3.2023 - III ZR 108/22
Die Anlagebedingungen eines Investmentfonds (OGAW-Sondervermögen) nach § 162, § 163 KAGB müssen als AGB i.S.d. §§ 305 ff BGB wirksam in den Investmentvertrag zwischen dem Anleger und der Kapitalverwaltungsgesellschaft einbezogen werden. Beim Zweiterwerb von Fondsanteilen über eine Börse oder auf dem freien Markt tritt der Letzterwerber aufgrund eines Rechtskaufs i.S.d § 453 BGB in sämtliche Rechte und Pflichten des Ersterwerbers aus dem Investmentvertrag ein, weshalb es im Verhältnis zwischen ihm und der Kapitalverwaltungsgesellschaft keiner erneuten rechtsgeschäftlichen Anerkennung der Anlagebedingungen bedarf.

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BGH v. 21.2.2023 - II ZB 12/21
Die Angemessenheit der Abfindung der außenstehenden Aktionäre i.S.d. § 305 AktG kann anhand des Börsenwerts der Gesellschaft bestimmt werden. Im Fall der Abfindung in Aktien nach § 305 Abs. 3 Satz 1 AktG kann dazu die Wertrelation zwischen den beteiligten Gesellschaften anhand ihrer Börsenkurse ermittelt werden. Der Börsenwert einer Gesellschaft kann geeignet sein, sowohl deren bisherige Ertragslage als auch deren künftige Ertragsaussichten im Einzelfall hinreichend abzubilden und kann daher Grundlage für den gem. § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG zu bestimmenden angemessenen festen Ausgleich sein.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Berufsaufsichtsverfahren gegen die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einzelne Wirtschaftsprüfer) der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG hat am 31. März 2023 ihre Entscheidung gefällt. Sie sieht bei der Prüfung der Abschlüsse der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG in den Jahren 2016 bis 2018 Berufspflichtverletzungen als erwiesen an und hat Sanktionen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selbst und fünf Wirtschaftsprüfer verhängt.

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OLG Stuttgart v. 29.3.2023 - 20 Kap 2/17
Das OLG Stuttgart hat vorliegend im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE einen Musterentscheid verkündet. Dabei geht es um sog. Feststellungsziele zur Klärung zweier Fragenkomplexe zur Kapitalmarkthaftung der PSE, die in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert werden und in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt sind.

EuGH, C-106/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.3.2023
Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen aus einem Drittstaat erlauben, grundsätzlich nicht entgegen, auch wenn diese durch eine Gesellschaft mit Sitz in der EU erfolgen. Solche nationalen Rechtsvorschriften fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/452 über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und müssen daher sicherstellen, dass die konkreten Überprüfungsbescheide gerechtfertigt sind und den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit, wie sie in den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit festgelegt sind, entsprechen.

Aktuell in der AG
Wertpapierdarlehen sind in der Praxis öffentlicher Übernahmen von erheblicher Bedeutung. Sie können z.B. als Strukturierungsinstrument im Vorfeld einer Übernahme, insbesondere zum Aufbau einer Beteiligung (Stakebuilding), oder aber während eines laufenden Angebots zum Überschreiten der vom Bieter gesetzten Mindestannahmeschwelle verwendet werden. Nach Vollzug eines Übernahmeangebots können Wertpapierdarlehen etwa bei der Implementierung von Konzernintegrationsmaßnahmen, wie z.B. eines Squeeze-outs, eingesetzt werden. Allerdings sind zahlreiche wertpapier- und übernahmerechtliche Fragestellungen beim Einsatz von Wertpapierdarlehen noch ungeklärt; das gilt vor allem für die Berücksichtigung dieses Instruments bei der Festlegung des Mindestangebotspreises nach § 31 WpÜG. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Fragen zunächst aus rechtstechnischer Sicht und stellt dann praxistaugliche Lösungsansätze vor.

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15.12.2022 geeinigt hatten.

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Kurzbesprechung
1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 - C-141/20, EU:C:2022:943).
2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).