Aufsätze
Grimm, Manon Patrizia / Kreuter, Shajan, Kryptowerte und Marktmissbrauch, AG 2023, 177-189
Auf europäischer Ebene sollen Kryptomärkte in Zukunft durch eine Regulation on Markets
in Crypto-Assets – MiCA-VO – reguliert werden. Nachdem ein Entwurf zur MiCA-VO erstmals
am 24.9.2020 durch die Kommission als Teil eines umfassenden Pakets zur Digitalisierung
des Finanzwesens vorgelegt worden war, haben sich Rat, Kommission und das europäische
Parlament im September 2022 auf eine finale Fassung geeinigt. Die MiCA-VO soll Anfang
2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und nach ihrem Inkrafttreten Anfang
und Mitte 2024 wirksam werden. Die Verordnung kann als Meilenstein bei der Regulierung
von Kryptowerten bezeichnet werden; sie trägt einerseits der steigenden Bedeutung
von Kryptowerten auf den Finanzmärkten Rechnung und begegnet andererseits den damit
verbundenen Risiken und Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende
Beitrag, inwieweit das geltende Marktmissbrauchsrecht bereits auf Marktmanipulation
und Insiderhandel in Bezug auf Kryptowerte anwendbar ist und inwiefern die MiCA-VO
in Zukunft etwaige bestehende Regelungslücken schließen und damit einen Beitrag zur
neuen Strategie der EU für ein digitales Finanzwesen leisten wird.
Kommentar
Assmann, Heinz-Dieter, Verhältnis von spezialgesetzlich geregelter Prospekthaftung, allgemein-zivilrechtlicher
Prospekthaftung im engeren Sinne und Prospekthaftung im weiteren Sinne, AG 2023, 189-196
Seit der Erfindung der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung im engeren Sinne
(i.e.S.) im Jahre 1978 und der späteren Ausweitung der praktisch wenig bedeutsamen
gesetzlichen Prospekthaftungstatbestände im BörsG und im seinerzeitigem Investmentrecht
(in Gestalt des KAGB und AuslInvG) war das Verhältnis der allgemein-zivilrechtlichen
Prospekthaftung i.e.S. zur spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung umstritten.
Darf dieses heute jedoch als geklärt angesehen werden, so gilt dies nicht für das
Verhältnis der spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung zur sog. Prospekthaftung
im weiteren Sinne (i.w.S.), d.h. der Haftung von Personen, die sich zur Erfüllung
eigener vorvertraglicher oder vertraglicher Aufklärungspflichten eines Prospekts bedienen.
Allerdings wurde gemutmaßt, auch diese Frage sei mit der (Ende 2018 einsetzenden)
Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH abschließend beantwortet, der zufolge die
spezialgesetzliche Prospekthaftung in ihrem Anwendungsbereich die Prospekthaftung
i.w.S. unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung
eines fehlerhaften Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausschließt.
Diese Annahme erweist sich jedoch (spätestens) mit der hier zu kommentierenden, vorstehender
Rechtsauffassung des XI. Zivilsenats des BGH entgegentretenden Entscheidung von dessen
II. Zivilsenat als Trugschluss. Nach dieser schließt die spezialgesetzliche Prospekthaftung
in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung nach der Prospekthaftung i.w.S. nicht aus.In
der Rechtsfrage einer Anspruchskonkurrenz zwischen spezialgesetzlicher Prospekthaftung
und einer Prospekthaftung i.w.S. ist damit eine Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 GVG
festzustellen. Diese lässt sich allerdings nicht dadurch auflösen, dass die eine oder
die andere Ansicht als zutreffend qualifiziert wird. Vielmehr ist die allgemein-zivilrechtliche
Prospekthaftung i.w.S. immer, aber auch nur dann neben der spezialgesetzlich geregelten
Prospekthaftung anwendbar, wenn die Sonderverbindung zwischen Anspruchsgegner und
Anspruchsteller darauf beruht, dass Ersterer besonderes persönliches Vertrauen in
Anspruch genommen und dieses durch eine auf der Verwendung eines unrichtigen oder
unvollständigen Prospekts beruhende fehlerhafte Aufklärung enttäuscht hat.
Rechtsprechung
BGH v. 20.9.2022 - XI ZB 34/19, Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 197-199
BGH v. 20.9.2022 - XI ZB 3/20, Kapitalanleger-Musterverfahren; Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 199-202
BGH v. 25.10.2022 - II ZR 22/22, Kein Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 202-210
BGH v. 22.11.2022 - XI ZB 28/21, Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, AG 2023, 210-212
OLG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 26 W 5/22, Pflicht der Muttergesellschaft zum Verlustausgleich, AG 2023, 212-215
Buchbesprechungen
Lieder, Jan / Koch, Adrian, Sonntag, Die Online-Gründung von Aktiengesellschaften, AG 2023, 216
Rechts-Report
Aus der Rechtsprechung
Linnartz, Johannes, Der Gemeinderat als Berichtsadressat i.S.d. §§ 394 f. AktG, AG 2023, R76-R78
Vorstand und Aufsichtsrat
Mutter, Stefan / Werner, Jessica, EU-Richtlinie für gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter, AG 2023, R78-R79
Environmental Social Governance (ESG)
Reich, Sandra, Mitteilungsentwurf zur Anwendung der Klima-Taxonomie und des Art. 8 der Taxonomie-Verordnung, AG 2023, R79-R80
Kapitalmarkt-Report
Börse
Gajo, Marianne, DekaBank plant Verwahrdienst für digitale Vermögenswerte, AG 2023, R80
Gajo, Marianne, Cboe Europe plant paneuropäische Aktienoptionen, AG 2023, R81
Gajo, Marianne, Afrikanische Börsenvereinigung und Afrikanische Entwicklungsbank starten E-Plattform, AG 2023, R81
Gajo, Marianne, Börse Malaysia lanciert Scharia-konforme Kohlenstoffbörse, AG 2023, R81
Gajo, Marianne, Börse Luxemburg unterzeichnet Abu Dhabi Sustainable Finance Declaration, AG 2023, R81
Branchen- und Unternehmens-Report
Branchen-Nachrichten
Müller, Marion, Umsätze im Einzelhandel gehen zurück, AG 2023, R82
Müller, Marion, Geschäftsklima der Druck- und Medienbranche, AG 2023, R82
Müller, Marion, Umsatz mit Smartphones steigt, AG 2023, R83
Jahresabschlüsse
Schlienkamp, Christoph, Aurubis AG, AG 2023, R83-R84
Schlienkamp, Christoph, Carl Zeiss Meditec AG, AG 2023, R85-R86
Bibliothek
Harnos, Rafael, Zeitschriftenspiegel, AG 2023, R86-R87