Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 18)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 25.2.2021, 3 Va 14/19
Zum Akteneinsichtsrecht des früheren Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin (GmbH) in die Insolvenzakten

1. Soweit der Ablehnung eines mit seiner Beteiligtenstellung im Insolvenzverfahren begründeten Gesuchs des früheren Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin (GmbH) um Akteneinsicht nach § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 1 ZPO (Einsichtnahme in die Verfahrensakte nebst sämtlichen Beiakten des Insolvenzverfahrens) ein Justizverwaltungsakt nicht zugrunde liegt, ist gegen die Versagung ein Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG nicht statthaft.

2. Der frühere Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin (GmbH), gegen den der Insolvenzverwalter eine Zahlungsklage wegen Verletzung von Pflichten zur Buchführung und ordnungsgemäßen Aufstellung der Jahresabschlüsse nach § 43 Abs. 2 GmbHG führt, kann als dritte Person Akteneinsicht nach § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 2 ZPO in die Insolvenzakten (nicht die Unterlagen des Schuldners) nur verlangen, wenn er zu seiner Verteidigung gegen die Inanspruchnahme im Klageverfahren wegen eines konkreten rechtlichen Bezuges zum Inhalt der Insolvenzakte Informationen aus derselben (z.B. hinsichtlich des Insolvenzantrages, des Eröffnungsgutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Berichts des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin und der nachfolgenden periodischen Berichte des Insolvenzverwalters, der Forderungsanmeldung anderer Insolvenzgläubiger sowie der Insolvenztabelle) benötigt.
(alle amtl.)


OLG Rostock 10.2.2021, 1 W 37/20
Keine Verschmelzungsberichtspflicht einer GmbH & Co. KG, wenn sämtliche Kommanditisten Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind

§ 41 UmwG ist auf eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG entsprechend anwendbar, wenn alle Kommanditisten der GmbH & Co. KG Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind. Weder der grundsätzlich zwingende Charakter des Umwand-lungsrechts noch der Wortlaut der Norm stehen dieser Analogie entgegen.
(amtl.)


OLG Hamburg 7.9.2020, 13 W 122/20
Börsenkurs als Untergrenze der Abfindung

Auch im Freiverkehr gebildete Kurse von Aktien bilden die Untergrenze für die angemessene Abfindung der Aktionäre im Falle des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre. Etwas anderes gilt erst bei einer Marktenge analog § 5 der WpÜG-AngVO.
(nicht amtl.)

 

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.05.2021 10:51
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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